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Abschuss von Wisent: Bündnisgrüne Fraktion wird Beschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren einlegen

(Nr. 106) Nachdem im vergangenen Herbst Jagdpächter auf Anordnung des Ordnungsamtsleiters von Lebus (Märkisch-Oderland) einen streng geschützten Wisent erschossen hatten, stellte der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Axel Vogel Strafanzeige u.a. wegen Jagdwilderei in einem besonders schweren Fall. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat nun mitgeteilt, dass sie das Verfahren eingestellt hat. Unsere Fraktion wird gegen diese Entscheidung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft einlegen.

Bekannt geworden ist heute zudem, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) auch ein von der Naturschutzorganisation WWF-Deutschland in Gang gesetztes Ermittlungsverfahren eingestellt hat. Auch der WWF kündigte weitere juristische Schritte an – geht rechtlich dabei aber einen anderen Weg als die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Der Wisent ist eine durch Artenschutzgesetze streng geschützende Tierart. Er ist das letzte noch in Europa vorkommende Wildrind, war zu Beginn des letzten Jahrhunderts in Europa fast ausgestorben und kommt heute hauptsächlich in Osteuropa vor.

Das erschossene Tier war im Herbst von Polen nach Deutschland gekommen. Der Ordnungsamtsleiter von Lebus war von einer Bedrohungslage für die Bevölkerung ausgegangen. Unsere Fraktion hatte in ihrer Strafanzeige unter anderem darauf verwiesen, dass selbst wenn das der Fall gewesen sein sollte, mildere Mittel – wie ein Betäubungsgewehr - zum Einsatz hätten kommen müssen. Zwei solche Gewehre lagen in Frankfurt (Oder) bereit.

*Anmerkung: in der ursprünglichen, verschickten Fassung hieß es "Strafverfahren", es muss aber Ermittlungsverfahren heißen.