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BER-Businessplan: Seltsames Gebaren der Landesregierung

(Nr. 68) Der Vorsitzende der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN AXEL VOGEL hat Kritik am Umgang mit seinem Begehren auf Akteneinsicht in den aktuellen Businessplan der im Besitz der öffentlichen Hand befindlichen Flughafengesellschaft (FBB) geäußert. In einem Schreiben des Finanzministeriums vom 29. März wird auf Abstimmungsbedarf in dieser Frage zwischen Finanzministerium, Justizministerium und Innenministerium verwiesen. Diese Abstimmung werde `einige Zeit in Anspruch nehmen´ heißt es darin.

„Dieses Verfahren steht nicht im Einklang mit der bisher im BER-Sonderausschuss üblichen Verfahrensweise. Danach stand die Einsichtnahme in Aufsichtsratsunterlagen allen Abgeordneten und den Fraktionsreferenten frei. Für mich liegt der Verdacht nahe, dass aus unerfindlichen Gründen die im Sonderausschuss zugesagte Einsichtnahme in den aktuellen Businessplan auf die lange Bank geschoben werden soll“, sagte AXEL VOGEL. Er nannte das Verfahren „entschieden seltsam“.

Nach Artikel 56 der Landesverfassung sind Abgeordneten „auf Verlangen Auskünfte auch aus Dateien zu erteilen sowie Akten und sonstige amtliche Unterlagen vorzulegen“. Akten und sonstigen amtliche Unterlagen dürfen danach nur abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen an der Geheimhaltung dies zwingend erfordern. Zudem muss laut Landesverfassung die Auskunft „unverzüglich und vollständig“ erfolgen.

„Die Kenntnis des Businessplans der FBB ist für mich als Mitglied des Flughafen-Sonderausschusses entscheidend für die Bewertung der Ausbauplanungen am künftigen Flughafen BER und des Finanzbedarfs der Flughafengesellschaft, der ganz wesentlich mit öffentlichen Mitteln gedeckt wird. Ich sehe keinen Grund, dass mir diese Informationen von hohem öffentlichen Interesse aktuell vorenthalten werden.“

>> Brief des Finanzministeriums an Axel Vogel (pdf-Datei)