(Nr. 108) Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat heute die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zur Ausgestaltung einer Schuldenbremse im Land beraten. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten die Einführung einer solchen Schuldenbremse für dringend geboten. Sie sollte jedoch nicht in einem einfachen Gesetz beschlossen, sondern in der Landesverfassung verankert werden. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlugen zur Vorbereitung der Verfassungsänderung vor, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten. Die Regierungsfraktionen SPD und Linke lehnten das ab. Finanzminister Christian Görke kündigte aber einen Vorschlag für einen Verfassungsänderung bis Anfang 2019 an. Dazu nehmen die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wie folgt Stellung:
Steeven Bretz, Sprecher für Haushalt und Finanzen der CDU-Fraktion:
„Wir haben der Koalition aus SPD und Linke heute angeboten, über die Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam die Einführung der Schuldenbremse vorzubereiten. Die dafür notwendige Verfassungsänderung ist ureigene Aufgabe des Parlaments und bedarf einer breiten Mehrheit. Ich halte es daher für unklug, dass die Regierungsfraktionen unsere ausgestreckte Hand einfach ausgeschlagen haben. Es zeugt von einer unangebrachten Überheblichkeit im Regierungslager, sich einer konstruktiven parlamentarischen Zusammenarbeit einfach zu entziehen. Damit die Schuldenbremse trotzdem zügig kommt, werden wir uns jetzt ohne SPD und Linke an die Arbeit machen.“
Axel Vogel, Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die nun in Reichweite kommende Verankerung der Schuldenbremse in der Brandenburger Verfassung ist das Ergebnis unserer langjährigen parlamentarischen Überzeugungsarbeit. Dies ist ein Erfolg der Opposition im Landtag, reicht aber nicht aus. Neben der konkreten Ausformulierung des neuen Verfassungartikels wird es auch darauf ankommen, das Umsetzungsgesetz auf eine breite parlamentarische Basis zu stellen. Der Versuch einer Verständigung über den Weg dorthin scheiterte heute an der rot-roten Koalition“