(Nr. 19) Trotz klarer Hinweise, dass die LEAG nicht im erforderlichen Umfang Gelder vorhält, um die Tagebaufolgekosten im Insolvenzfall tragen zu können, sieht das Land Brandenburg keinen Handlungsbedarf. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der bündnisgrünen Fraktion hervor. Allein für den Tagebau Welzow Süd werden laut einer groben Schätzung des Wirtschaftsministeriums für die Wiedernutzbarmachung etwa drei Milliarden Euro benötigt. Der Tagebau Jänschwalde und der Cottbuser Ostsee sind darin noch nicht enthalten.
„Die Landesregierung hatte bisher keine Veranlassung zu prüfen, ob das Unternehmen EPH für Verpflichtungen der LEAG haftet“, heißt es in der Antwort. Für den Fall einer Insolvenz wird aktuell keine Vorsorge getroffen. Die Entscheidungen werden vielmehr allein der nachgelagerten Bergbaubehörde überlassen. „Die Landesregierung hätte die Möglichkeit, die LEAG zu insolvenzfesten Sicherheitsleistungen zu verpflichten. Stattdessen tut sie nichts und riskiert damit, dass Unsummen der Allgemeinheit aufgebürdet werden könnten“, kritisiert die wirtschaftspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion HEIDE SCHINOWSKY.
„Dass die Landesregierung mit Blick auf den beginnenden – und auch in den GroKo-Sondierungen avisierten – Kohleausstieg keine Vorsorge hinsichtlich der Rekultivierungskosten trifft, ist verantwortungslos“, kritisiert SCHINOWSKY. Selbst Sachsen sei da inzwischen weiter: „Nach Kritik des dortigen Landesrechnungshofs wurden in Sachsen inzwischen Sicherheitsleitungen für den Tagebau Nochten angeordnet. In Brandenburg sind wir davon leider noch weit entfernt.“ Ein seit Sommer 2016 von Rot-Rot angekündigtes Gutachten soll nun erst in der zweiten Jahreshälfte 2018 vorliegen.
Kritik an der Laissez-faire-Haltung kommt auch von der amtierenden Bundesregierung. In einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Brandenburger Bundestagsabgeordneten ANNALENA BAERBOCK erklärte Staatssekretär Matthias Machnig: „Festzustellen ist, dass die Länder schon jetzt Sicherheitsleistungen nach pflichtgemäßem Ermessen verlangen können, sie davon aber nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht haben“. Es sei offensichtlich, dass die Braunkohleunternehmen zu wenig Geld bereithalten, um für die Nachsorgeverpflichtungen für alte Tagebaue zu zahlen, sagt BAERBOCK: „Das Bundesberggesetz muss dringend dahingehend geändert werden, dass Sicherheitsleistungen gesetzlich verpflichtend geleistet werden müssen. Denn nur so können die notwendigen Beträge der Braunkohleunternehmen insolvenzfest gesichert werden“.