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Prüfung im Hilpert-Komplex muss wiederholt werden

(Nr. 11) Im Fall des wegen Betrugs verurteilten Hoteliers Axel Hilpert waren Vorwürfe gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft laut geworden, Hinweisen auf mögliche Korruptionstatbestände nicht nachgegangen zu sein. Es geht um eine Hauptbelastungszeugin im damaligen Prozess - einer Mitarbeiterin der Investitionsbank des Landes (ILB) –, deren Ehemann einen lukrativen Versicherungsauftrag für das frühere Hilpert-Hotel Resort Schwielowsee erhalten haben soll.

Die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichten nun, dass eine eingesetzte Prüfgruppe in der Staatsanwaltschaft Potsdam anders als von Justizminister Stefan Ludwig im Rechtsausschuss des Landtags vermittelt dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt gar nicht nachgegangen sei, sondern nur, ob es überhaupt Hinweise auf Korruption gegeben habe. Dazu nimmt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN BENJAMIN RASCHKE wie folgt Stellung.

„Das ganze Prüfverfahren stand unter einem schlechten Stern. Zunächst einmal ist es nicht mit dem Grundsatz einer unabhängigen Prüfung vereinbar, dass drei der vier prüfenden Staatsanwälte zuvor selbst mit dem Fall Hilpert befasst waren. Die Prüfgruppe hat sich quasi selbst geprüft. Nun kommt auch noch heraus, dass der Zweck der Prüfung ein ganz anderer war als der, der im Rechtsausschuss vermittelt wurde.

Das Ganze schadet dem Ansehen des Rechtsstaats. Die Prüfung des Korruptionsverdachts und des davon abhängigen Vorwurfs der Strafvereitelung im Amt muss daher durch eine unabhängige Prüfgruppe wiederholt werden. Dies muss unabhängig von der Frage geschehen, ob mögliche Tatbestände heute bereits verjährt sind.“