(Nr. 102) Der Bundesrat hat der Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Fracking zugestimmt. Das Gremium soll die maximal vier Fracking-Testbohrungen wissenschaftlich begleiten. Wie am Freitag bekannt wurde, folgte der Bundesrat der Empfehlung seines Umweltausschusses und wird neben einer Vertreterin aus Schleswig-Holstein auch eine Abteilungsleiterin für Geologie vom Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe in die Kommission entsenden. Die Entscheidung führte bei der bündnisgrünen Landtagsfraktion zu Irritationen.
„Brandenburg hat kaum Erfahrungen beim Thema Fracking“, sagte die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. „Einerseits wird von Seiten der Behörde auf die hohe Arbeitsbelastung hingewiesen, wie unlängst im Fall der Kiestagebaue rund um Mühlberg/Elbe, bei der das Bergamt einen Rekultivierungsstau zugeben musste. Andererseits wird nun eine hochrangige Mitarbeiterin in die Frackingkommission entsendet. Für uns passt das nicht zusammen“.
Ungeachtet dessen, dass laut Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) noch keine entsprechenden Anträge vorlägen, wird das Land Brandenburg vermutlich von Testbohrungen verschont bleiben. Wirtschaftsminister Albrecht Gerber (SPD) bestätige gegenüber Heide Schinowsky: `Aufgrund des Fehlens von für das Fracking geeigneten Lagerstätten im Land Brandenburg ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die von Ihnen angesprochene Expertenkommission einen Standort im Land Brandenburg für eine Probebohrung auswählt.´
„Wir hätten uns gewünscht, dass sich die rot-rote Landesregierung für das Untersagen des umstrittenen Frackings stark macht, stattdessen wird nun sogar eine Mitarbeiterin für die Begleitung freigestellt“, kritisierte Schinowsky.
Hintergrund
Beim sogenannten unkonventionellen Fracking muss das Gestein durch mit Chemikalien versetztes Bohrwasser unter hohem Druck aufgebrochen werden, damit es durchlässig für den Gasfluss wird. Da Fracking in Deutschland seit 2016 verboten ist, können Erdgaskonzerne bis 2021 nur Anträge auf Probebohrungen stellen, um Erkenntnisse zum Verfahren zu sammeln. Ziel dieses Begleitprozesses sei es, die Auswirkungen des Einsatzes der umstrittenen Fracking-Methode auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt zu erforschen.