(Nr. 122) Trotz offenkundiger Verstöße beim geplanten Windgebiet Söllenthin gegen Kriterien der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel will die Landesregierung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gegen die Planungen für das umstrittene Windeignungsgebiet vorgehen. „Die Regionale Planungsgemeinschaft (RPG) führt das Regionalplanverfahren in eigener Verantwortung“, teilte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (SPD) auf Anfrage der Abgeordneten Heide Schinowsky mit.
Bei Genehmigung des neuen Windgebietes würde der Ort Söllenthin über 190 Grad mit Windanlagen umzingelt werden. Eigentlich dürfen es nur 180 Grad sein. Das Windeignungsgebiet 21 (WEG 21) würde auch ein Eindringen in die Tabuzone unterhalb von 750 Metern Siedlungsabstand bedeuten. Mehrere Bestandsanlagen, die in das zukünftige Eignungsgebiet einbezogen werden, stehen weniger als 750 m von den Siedlungsflächen entfernt. Damit ist die rechtliche Angreifbarkeit des Plans bereits jetzt absehbar. In dem vorgesehenen Windeignungsgebiet siedelt zudem ein Rotmilan, der bei den bisherigen Abwägungen nicht berücksichtigt wurde.
Unverständnis ruft die verhaltene Reaktion der Landesregierung bei der energiepolitischen Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky hervor: „Die Hände in den Schoß legen und sich auf Formalien berufen, ist zu wenig. Da der Landesregierung die Verstöße bekannt sind, sollte die Landesplanungsbehörde von Ministerin Kathrin Schneider jetzt unverzüglich das Gespräch mit der Planungsgemeinschaft suchen“, sagte Schinowsky.
Die Ministerin zieht sich auf den Standpunkt zurück: `Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) prüft das Verfahren und die Abwägungsergebnisse auf Rechtsverstöße. Inhaltlich-planerisch wirkt die GL auf das Verfahren nicht ein. (….) Die aufgeworfene Frage des Siedlungsabstandes, der `Umzingelung´ sowie des Rotmilanhorstes sind der RPG bekannt und Gegenstand der noch ausstehenden Abwägungsentscheidung durch die Regionalversammlung´. So lautet die Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Schinowsky.
„Akzeptanz für erneuerbare Energien im ländlichen Raum kann nur erreicht werden, wenn man die Einwände aus der Bevölkerung ernst nimmt und sich an seine eigenen Regeln hält“, sagte Schinowsky. Die Landtagsabgeordnete sieht gleichwohl noch Zeit für Nachbesserungen, denn noch ist der Windplan nicht beschlossen. Neben der Regionalversammlung muss der neue Plan auch von Landesbehörden wie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg genehmigt werden.
>> Antwort auf Anfrage „Windausbaupläne Söllenthin: Verstöße gegen Kriterien der Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel beim WEG 21“ (pdf-Datei)