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Klage gegen Tagebau Jänschwalde: juristische Überprüfung richtiger Schritt

(Nr. 17) Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga haben heute beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaus Jänschwalde eingereicht. Durch die Genehmigung drohe geschützten Moorgebieten durch Entwässerung die Zerstörung. Nach Angaben der Umweltverbände haben zuvor bereits Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des Hauptbetriebsplans erhoben. Dennoch wurde er genehmigt. Die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky sagte:

„Mit dem Wasserhaushalt rund um den Tagebau Jänschwalde gibt es seit Jahren erhebliche Probleme, wie die massiv gesunkenen Wasserstände in Seen nördlich des Tagebaus eindrücklich belegen. Hier wurde von Seiten der Landesbehörden erst nach vielen Jahren Verzögerung der Bergbau als Verursacher benannt und entsprechende Auflagen erteilt. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, die Genehmigung für den Weiterbetrieb des Tagebaus auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht prüfen zu lassen“.