(Nr. 22) Wie viele Tiere werden in Brandenburgs größter Schweinemast- und -zuchtanlage, der Bolart GmbH mit Sitz in Vetschau/Spreewald, tatsächlich gehalten? Die Antwort auf eine Kleine Anfrage von Benjamin Raschke, agrar- und umweltpolitischem Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, bringt Licht in die jahrelange Debatte.
Demnach sind laut Genehmigung 51.954 Tierplätze erlaubt, vom Unternehmen selbst wurden in allen Jahren 2007 bis 2014 jährlich mehr als 60.000 Tiere nach der Viehverkehrsordnung gemeldet. Diese Meldung umfasst auch Ferkel (Saugferkel), die innerhalb der Genehmigung nicht berücksichtigt werden. Damit waren im erfassten Zeitraum 2007 bis 2014 zwischen 10.000 bis 12.000 Tiere jährlich mehr in der Anlage als bisher angenommen.
Zur Antwort der Landesregierung sagt Benjamin Raschke:
„Gut, dass wir nun Klarheit haben, so bleiben kann dies aber nicht. Mit mehr Tieren verbunden sind auch mehr Futtermittelströme, größere Güllemengen und mehr Immissionen, selbst bei kleinen Ferkeln. Denn was bei einem bäuerlichen Betrieb nicht ins Gewicht fällt, nimmt hier enorme Ausmaße an. Bei industriellen Tierhaltungsanlagen wie der Bolart Schweinemast- und -zuchtanlage reden wir schließlich über 10.000 Tiere mehr, als Tierplätze zugelassen sind.
Der Fall zeigt für mich eine eklatante Rechtslücke im Bundes-Immissionsschutzgesetz auf. Da braucht es eine Anpassung der gemeldeten Bestandszahlen, um die genehmigten und die tatsächlich vorhandenen Tiere in einer Anlage abgleichen zu können.“
Aus der Antwort auf die Anfrage geht zudem hervor, dass die letzte tierschutzrechtliche Überprüfung der Anlage im Jahr 2014 stattfand. Die letzte immissionschutzrechtliche Überwachung wurde im Jahr 2016 durchgeführt. Dazu Benjamin Raschke: „Nach den immer wieder bekannt gewordenen Verstößen in der Anlage gegen das Tierschutzrecht bis zum jetzigen Grundwasser-Skandal ist es mir unerklärlich, warum der Landkreis nicht engmaschiger kontrolliert. Es ist Aufgabe des Landes, in Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden des jeweiligen Landkreises diesen bereits auffällig gewordenen Betrieb deutlich häufiger und ohne Vorankündigung zu kontrollieren.“