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Nach jahrelanger Verzögerung bekommt Brandenburg endlich eine Schlichtungsstelle für Bergbauschäden. Bündnisgrüne: Keine Sternstunde verantwortungsvoller Regierungsarbeit

(Nr. 109) Zur Einrichtung der Schlichtungsstelle für Braunkohle-Bergbauschäden bei der IHK Cottbus sagt die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky:

„Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Schlichtungsstelle nun endlich ihre Arbeit aufnehmen kann. Dass die Einrichtung der Schlichtungsstelle mehr als fünf Jahre nach einem Beschluss des Landesparlamentes gedauert hat, ist keine Sternstunde verantwortungsvoller Regierungsarbeit. Das gesamte Verfahren zur Einrichtung der Schlichtungsstelle war aus unserer Sicht sehr fragwürdig. So wurde die Schlichtungsordnung nur mit dem Land und den Bergbaubetreibern abgestimmt. Eine Rückkopplung mit Betroffenen gab es hingegen nicht.

Auch dass es keine Ausschreibung für die Betroffenenvertreter gab, belegt die Intransparenz des Verfahrens. Nur wer den Mitgliedern des Braunkohlenausschusses bekannt war, kam als Betroffenenvertreter in Frage. Zur heutigen Pressekonferenz wurden der Leiter der Schlichtungsstelle sowie Vertreter von Bergbau-Unternehmen geladen. Vertreter der Betroffenen wurden weder informiert, noch offiziell zur Vorstellung geladen.

Für Akzeptanz und Wirksamkeit der Schlichtungsstelle sind das keine hilfreichen Startbedingungen. Wir hoffen aber gleichwohl, dass die neue Schlichtungsstelle eine wichtige Unterstützung für die von Bergschäden betroffenen Menschen bei ihren Auseinandersetzungen mit Bergbau-Unternehmen darstellen wird. Eine substanzielle Verbesserung von deren Lage kann jedoch nur durch die Beweislastumkehr erreicht werden. Dafür muss das Bundesbergrecht geändert werden.“

Hintergrund

Nach aktuellem Bundesbergrecht stehen Betroffene in Braunkohletagebau-Gebieten vor der schwierigen Aufgabe, selbst nachweisen zu müssen, dass die Schäden an ihren Immobilien vom Braunkohletagebau verursacht sind. Da dieser Nachweis für die Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden ist und geschädigte Hausbesitzer oftmals nicht an Daten über den Untergrund kommen, scheuen Hausbesitzer häufig eine gutachterliche Beweisaufnahme, wenn ihre Schadensersatzforderung im ersten Anlauf abgelehnt wird. Entscheiden sich Bergbaubetroffene dennoch zu klagen, droht ihnen vor Gericht eine ungleiche Auseinandersetzung mit einem Großkonzern. Nach massivem Protest aus der Lausitz hatte das Brandenburger Landesparlament im Juni 2013 der Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr und der Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergbaubetroffene zugestimmt.