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Sonderabgabe für Windanlagen bei Experten-Anhörung im Landtag durchgefallen: Geplante Windabgabe ist verfassungswidrig.

(Nr. 54) Die geplante Abgabe von Windanlagen in Höhe von 10.000 Euro an Gemeinden war heute Gegenstand einer Experten-Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Brandenburger Landtags. Mit dem Vorschlag wollten Regierungskoalition und CDU-Fraktion mehr Akzeptanz für den Ausbau von Windanlagen erreichen. „Die Gesetzentwürfe genügen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit von Sonderabgaben“, kommentierte die Stiftung Umweltenergierecht den Vorschlag. Die Schaffung von mehr Akzeptanz rechtfertige keine Sonderabgabe.

„Wir stehen hinter dem Anliegen, die Kommunen deutlich stärker als bisher an der finanziellen Wertschöpfung der Windenergie zu beteiligen. Aber eine offenbar nicht verfassungskonforme Sonderabgabe ist hierfür keine geeignete Grundlage“, sagte die energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky. „Hiermit werden bei diesem sensiblen Thema lediglich Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden können.“

Schinowsky kritisierte zudem den wahlkampfgetriebenen Aktionismus: Auf Bundesebene werden derzeit in der „AG Akzeptanz“ – bestehend aus Bundestagsabgeordneten von Union und SPD – bundeseinheitliche Regelungen vorbereitet, u. a. auch ein Abgaben-Vorschlag. Am 18. April 2019 will die Arbeitsgemeinschaft ihre Empfehlungen vorlegen. Deren Umsetzung wird landesrechtliche Regelungen obsolet machen. „Mit Schnellschüssen kann Akzeptanz nicht gestärkt werden. Legen sie ihren Vorschlag zu den Akten und setzen sie sich mit aller Kraft für eine seriöse bundesweite Lösung ein. Wenn sie dafür eine Bundesratsinitiative starten, stehen wir an ihrer Seite“, sagte Schinowsky.

Zudem wurde in der Anhörung erneut darauf hingewiesen, dass es zwar schon zahlreiche Möglichkeiten für die finanziellen Beteiligungen von Kommunen gebe, diese in Brandenburg aber bisher kaum genutzt werden. „Wenn Brandenburg sich wirklich für mehr Akzeptanz einsetzen will, sollte als erstes die neu gegründete Servicestelle Wind gestärkt werden“, fordert Schinowsky. „Umfassende und zielgenaue Beratung der Kommunen können maßgeblich dazu beitragen, dass die Kommunen die bestehenden Möglichkeiten auch nutzen.“

Im Februar dieses Jahres hatte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach den Aufbau der Servicestelle verkündet. „Leider hat sich die Landesregierung bei der Einrichtung weniger als halbherzig an der seit Jahren erfolgreich arbeitenden Servicestelle Windenergie in Thüringen orientiert. Hier muss dringend nachgearbeitet werde."