(Nr. 65) Das Brandenburger Landeskabinett hatte in ihrem Maßnahmenpaket vom September 2018 angekündigt, eine Gesetzesinitiative für eine Sonderabgabe an die Kommunen im Umfeld von Windenergieanlagen auf den Weg zu bringen. Das ist aber bis heute nicht geschehen. Stattdessen haben die Fraktionen von SPD und LINKE einen Gesetzentwurf für eine Sonderabgabe eingebracht.
Bei einer Anhörung hierzu im Wirtschaftsausschuss Anfang April ist dieser Vorschlag für eine Wind-Abgabe an Gemeinden in Höhe von 10.000 Euro krachend durchgefallen. „Die Gesetzentwürfe genügen nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Zulässigkeit von Sonderabgaben“, kommentierte die Stiftung Umweltenergierecht den Gesetzentwurf.
Obgleich die Einbringung der Sonderabgabe von der Landesregierung in Aussicht gestellt wurde, machte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach aktuell keine Angaben zum weiteren Prozedere: „Da die Gesetzentwürfe nicht von der Landesregierung ins Parlament eingebracht wurden, wird der Landtag über das weitere Verfahren entscheiden“, antwortete Minister Steinbach auf eine Anfrage von Heide Schinowsky, der energiepolitischen Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag.
„Vermutlich ist die Sonderabgabe Wind ohne die Expertise des Wirtschaftsministeriums und zudem mit heißer Nadel gestrickt worden. Mit einer nicht verfassungsgemäßen Abgabe lässt sich jedoch weder im Wahljahr punkten noch Akzeptanz für den Windausbau erreichen“, sagte Heide Schinowsky.
Die Stiftung Umweltenergierecht hatte in der Anhörung eine alternative Regelung vorgeschlagen: „Um eine Windenergieabgabe zu implementieren, stünde der Ansatz der Ressourcennutzungsgebühr als verfassungskonformer Weg alternativ zu den vorgeschlagenen Sonderabgaben offen. Im Fall der Windenergienutzung stellt der Außenbereich ein knappes, staatlich bewirtschaftetes Gut der Allgemeinheit dar. Die planungsrechtliche Privilegierung von Windenergienutzungen schlägt sich bei Vorhabenträgern als Sondervorteil nieder. Dieser kann abgeschöpft werden“. Problem daran ist: Genau diese Privilegierung im Außenbereich will Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) abschaffen. „Das Wind-Akzeptanzpaket der Landesregierung ist unausgegoren und in sich nicht schlüssig“, kommentierte Schinowsky.
Unklar ist, ob die Regierungsfraktionen weiter an ihrem Vorschlag festhalten oder einen neuen Weg gehen wollen. „Wir wissen nicht, ob die Sonderabgabe in diesem Jahr noch kommen wird. Das muss auf der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses diskutiert werden. Wir Grünen unterstützen eine verfassungskonforme Regelung, mit der die Kommunen finanziell an der Windenergie beteiligt werden können“, sagte Schinowsky.
Zum Hintergrund:
Antwort von Minister Jörg Steinbach:
https://heide-schinowsky.de/images/dokumente/_2019_04_11_14_59_04.pdf
Gutachten: „Kommunale Teilhabe an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie: Das Instrument einer Außenbereichsabgabe“