Als ein Ergebnis des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung ist 2017 ein „Filtererlass“ in Kraft getreten. Nach diesem sind bestehende Schweinemastanlagen mit mehr als 10.000 Mastplätzen bis zum 21.02.2021 mit Abluftreinigungsanlagen zu versehen. Ein früherer Einbau ist möglich. In begründeten Einzelfällen kann die Frist bis spätestens zum 01.01.2024 verlängert werden.
Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, erkundigte sich nach dem Stand der Umsetzung. Die Antwort der Landesregierung ergab, dass der Erlass insgesamt sechs Mega-Schweinemastanlagen in den Landkreisen EE, OSL, SPN, PM und UM betrifft. Keine dieser Anlagen ist bisher mit einem Filter ausgestattet. Die Ergebnisse kommentiert Benjamin Raschke wie folgt:
„Obwohl der Einbau finanziell unterstützt wird, hat bisher keines der Unternehmen freiwillig Filter eingebaut. In einem Fall wurde die Zahl der Schweine verringert. Oftmals wurde sogar Widerspruch eingelegt. Damit müssen Umwelt und Anwohnerinnen und Anwohner unnötig lang auf Entlastung warten.“