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Soforthilfe-Regelungen: Vertrauensschutz muss gewährleistet sein

Zu den Soforthilfe-Regelungen für Soloselbständige und Kulturschaffende sagt Petra Budke, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Brandenburg:

„Jedes Kind weiß, dass man die Regeln nicht mehr ändern kann, wenn das Spiel einmal begonnen hat. Viele Kulturschaffende und Soloselbständige sind in dieser Krise existentiell bedroht, weil ihre Einnahmen oder Honorare wegbrechen. Nun hat der Bund erklärt, dass die Kosten für den Lebensunterhalt nicht über den Nothilfefonds gedeckt werden sollen. Dies hat zur Folge, dass viele Freiberufler auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Das ist bitter für Menschen, die mit viel Herzblut und Leidenschaft für ihren Lebensunterhalt gesorgt haben und jetzt völlig unverschuldet in Not geraten sind. Wir erwarten Vertrauensschutz für alle diejenigen, die ihre Anträge unter anderen Voraussetzungen gestellt haben!“

Hintergrund:

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach gab heute bekannt, dass der Bund dabei bleibt, die Bewilligung der Soforthilfe von nachgewiesenen Betriebskosten abhängig zu machen. In der Brandenburger Richtlinie war zunächst vorgesehen, dass auch Lebenshaltungskosten übernommen werden. Dies wurde später geändert. Die ersten ca. 1900 Anträge wurden auch nach den ursprünglichen Brandenburger Kriterien bewilligt. Zwischen 25.3. und 29.3. eingegangene Anträge wurden dann nach der neuen Richtlinie gewährt. Das betrifft ca. 17.700 Anträge. Etwa 30.000 weitere Anträge wurden nach der neu gefassten Richtlinie gestellt und sind noch nicht beschieden.