Anlässlich der heute im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung diskutierten Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung äußert sich die mietenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Ricarda Budke wie folgt:
„Ich bin erleichtert, dass die Landesregierung plant, die Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung fortzuführen. Das ist ein wichtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter im Land Brandenburg. Gerade im berlinnahen Raum wie Potsdam, Kleinmachnow, aber auch Blankenfelde steigen die Mieten nach wie vor und Wohnraum wird knapper. Dem müssen wir als Land entgegenwirken – mit Mitteln wie diesen Verordnungen, aber auch durch soziale Wohnraumförderung.“
Hintergrund:
Die Kappungsgrenzenverordnung sieht vor, dass in bestehenden Mietverhältnissen die Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent erhöht werden dürfen. Die Mietpreisbregrenzungsverordnung („Mietpreisbremse“) legt darüber hinaus fest, dass bei einer Neuvermietung die Miete maximal zehn Prozent höher sein darf als die ortsübliche Vergleichsmiete. Die beiden Landesverordnungen laufen zum Ende des Jahres aus. Das Ministerium gab auf Grundlage eines Gutachtens bekannt, dass die Verordnungen in veränderter Form im Februar und März 2021 fortgeführt werden und rückwirkend gelten sollen.