Zur
verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erklärt der
energiepolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Clemens Rostock:
„Dass das neue EEG trotz zunehmender Sektorenkopplung und zunehmender E-Mobilität auf der Annahme abnehmenden Strombedarfs fußt, zeigt die ganze Armseligkeit dieser Novelle. Immerhin konnte Brandenburg gemeinsam mit anderen Bundesländern noch kleine Verbesserungen zum ursprünglichen Entwurf erzielen. Hervorzuheben ist die zukünftige Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff mit Ökostrom von der EEG-Umlage. Damit wird die Grundlage geschaffen, Abregelungen von Windkraftanlagen bei Stürmen überflüssig zu machen. Stattdessen heißt es Nutzen-statt-Abregeln: Der überschüssige Ökostrom kann mit dem Einsatz für Elektrolyse sowohl zur Energiewende als auch zu dezentraler Wertschöpfung beitragen.“