Welche Entschädigungszahlungen flossen im Rahmen der Geflügelpest? Das wollte der Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Benjamin Raschke im Rahmen der Fragestunde des Landtagsplenums von der Landesregierung wissen.
Zur Antwort sagt er:
„161 600 Tiere sind in dieser Saison der Vogelgrippe zum Opfer gefallen – der Großteil Puten in großen, industriellen Betrieben. Die Halterinnen und Halter wurden mit 3,7 Millionen Euro entschädigt. Nur die Hälfte davon wird aus der Tierseuchenkasse und damit aus den Beiträgen der Branche bezahlt. Somit haben die Entschädigungen die Brandenburger Steuerzahlerinnen und Steuerzahler seit Herbst 2020 mehr als 1,8 Millionen Euro gekostet. So kann es nicht weitergehen! Die nächste Welle der Vogelgrippe kommt mit Sicherheit.
Um weiteres Tierleid und weitere Kosten für die Brandenburgerinnen und Brandenburger zu verhindern, appellieren wir eindringlich an die Betreiberinnen und Betreiber großer Putenbetriebe. Sie sind in besonderer Verantwortung, alle erforderlichen Hygienemaßnahmen zu ergreifen und die Haltungsbedingungen in den Großställen zu verbessern. Die industrielle Haltung von Puten begünstigt menschliche Eintragungswege. Offensichtlich sind aus dem Vogelgrippegeschehen 2016/17 durch die Industrie nicht ausreichend Lehren gezogen worden.“
Hintergrund
Bei den meisten Übertragungswegen der Vogelgrippe ist der Mensch direkt oder indirekt beteiligt – und nicht etwa Wildvögel. Anders als bei den meisten anderen Tierarten fehlt es bei der Haltung von Puten an bundesrechtlichen Regelungen. Wie viel Platz eine Pute im Stall hat, ob der Schnabel gekürzt werden darf oder nicht, all dies beruht auf freiwilligen Vereinbarungen. Eine umso größere Verantwortung kommt den Betreiberinnen und Betreibern zu. Im Juni 2021 hat Brandenburg einen Antrag zur Einführung von Mindeststandards in der Putenhaltung in die Agrarministerkonferenz eingebracht (siehe AMK-Ergebnisprotokoll, TOP 18).