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Kommunalverfassung: Erleichterungen für Bürgerbegehren und digitale Sitzungsteilnahme auch nach Corona

In dieser Woche bringen die Koalitionsfraktionen einen Vorschlag für eine Reform der Kommunalverfassung ins Landtagsplenum ein. Dabei sind insbesondere für Bürgerbegehren Verbesserungen erreicht worden.

Dazu sagt Heiner Klemp, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:

„In der Vergangenheit sind die Hälfte der Bürgerbegehren an rein formalen Gründen gescheitert – und das erst nach einer meist aufwändigen Unterschriftensammlung. Das erzeugte verständlichen Frust bei den Initiator*innen, denn damit waren alle Unterschriften ungültig. Durch die frühzeitige Prüfung haben die Vertrauenspersonen zukünftig die Möglichkeit, derartige Probleme auszubügeln, noch bevor die Sammlung der Unterschriften überhaupt beginnt. Ich freue mich, dass es uns jetzt gelingt, die direktdemokratischen Verfahren zu stärken und eine wesentliche Schwachstelle der bisherigen Praxis zu beseitigen. Ich danke besonders dem Verein Mehr Demokratie e.V. Berlin-Brandenburg, der uns bei diesem Reformvorhaben eng und konstruktiv begleitet hat.“

Die Änderung der Kommunalverfassung sieht auch die Einführung eines verpflichtenden Ortsteilbudgets vor. Künftig werden damit alle Ortsbeiräte über Mittel verfügen, um ortsteilbezogene Ausgaben zu tätigen und eigenständig Entscheidungen mit ganz konkreten Auswirkungen vor Ort treffen zu können. Die Höhe des Budgets wird durch die jeweilige Gemeindevertretung festgelegt, die damit ihr Budgetrecht behält. Die Einführung von Ortsteilbudgets war eine Empfehlung der Enquetekommission Ländliche Räume des 6. Brandenburger Landtags; die rot-schwarz-grüne Kommission beginnt damit mit der versprochenen Umsetzung ihrer Ergebnisse.

Während der Corona-Pandemie haben sich digitale Sitzungsformate bewährt. Zwar soll die Präsenzsitzung bald wieder der Normalfall sein, jedoch können Gemeindevertreter*innen künftig aus gesundheitlichen, familiären, beruflichen und vergleichbaren Gründen ausnahmsweise auch an regulären Sitzungen digital teilnehmen. Sollten es die Corona-Pandemie oder auch lokal begrenzte Notlagen wie Waldbrände notwendig machen, können die Gremien darüber hinaus eigenständig eine Notlage feststellen und vollständig digital tagen.

Dazu Heiner Klemp:

„Wer gerade auf Dienstreise ist oder keinen Babysitter findet, wer den kranken Vater pflegt oder wegen einer fehlenden Busverbindung spätabends vom Sitzungsort nicht mehr heim kommt, muss deswegen nicht auf die Ausübung des Mandats verzichten. Wir ziehen damit die Lehren aus mehr als einem Jahr Kommunalpolitik in der Pandemie, erhoffen uns aber auch Hürden abzubauen für diejenigen, die sich bislang keine kommunalpolitische Aktivität vorstellen konnten.“

Hintergrund

Das Kommunale Notlagegesetz und die darauf aufbauende Kommunale Notlageverordnung hatten die Handlungsfähigkeit kommunaler Organe gemeinsam mit weiteren Maßnahmen auch in der Pandemie gesichert. Das Kommunale Notlagegesetz verliert zum 1. Juli 2021 seine Gültigkeit.

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschussesfür Inneres und Kommunales (pdf)