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Vergabegesetz-Novelle: Geringverdiener*innen und Klimaschutz gestärkt

Eine Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro, eine ökologischere Beschaffungspraxis und die Stärkung nachhaltiger Produkte und regionaler Märkte: Das wollen die Koalitionsfraktionen mit der Novelle des Vergabegesetzes erreichen, die heute im Landtagsplenum beschlossen wurde. Dazu sagt der arbeitspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Clemens Rostock:

„Gerade in diesen wirtschaftlichen Krisenzeiten müssen wir Geringverdiener*innen unterstützen. Die Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro ist sowohl ein Instrument gegen Altersarmut, als auch ein Konjunkturpaket, bei dem direkt mehr Geld in das Portemonnaie der Beschäftigten fließt. Genauso wichtig ist, den Klimaschutz bei Vergaben mitzudenken. Ich freue mich daher sehr, dass wir mutig beim Vergabegesetz vorangehen und die ökologischen Kriterien für Landesvergaben verbindlich verankern. Unser Ziel ist eine Vergabepraxis, die nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Betriebs- und Entsorgungskosten in den Blick nimmt. Die Vergabepraxis zielt damit nicht auf das billigste, sondern auf das langfristig wirtschaftlichste Angebot ab. Um es für die Verwaltung leichter zu machen, die ökologischen Kriterien anzuwenden, werden wir den Umgang im Vergabehandbuch festschreiben.

Mit dieser Novelle des Vergabegesetzes ist es aber noch nicht getan, denn im Koalitionsvertrag sind weitere Aufträge enthalten, die wir als Koalition abarbeiten wollen. Wir wollen eine Lösung vorlegen, bei der auch die Kommunen künftig immer ökologische Kriterien bei der Vergabe berücksichtigen sollen. Auch an einer Tariftreueklausel arbeiten wir weiter. Zudem wollen wir die ILO-Kernarbeitsnormen, den Personalübergang bei ÖPNV-Ausschreibungen sowie Open-Source-Lösungen bei Softwarebeschaffungen verankern.“