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Anwohner*innenparken: Gebührenordnung den Kommunen übertragen

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Gestern führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag ein Fachgespräch zum Thema Anwohner*innenparken durch. Dazu sagt Clemens Rostock, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:

Es besteht breiter Konsens, dass das Instrument Anwohner*innenparken ein sinnvolles Instrument für die Kommunen ist, den Parkdruck insbesondere in den Innenstädten zu steuern. Bei der Festsetzung der Gebühren bestehen dabei zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Man kann sich an den Kosten der Kommunen für die Herstellung und den Unterhalt der Parkflächen orientieren, an den Bodenrichtwerten oder der ÖPNV-Erschließungsqualität der entsprechenden Flächen. Genauso sind Staffelungen nach Fahrzeuggröße oder Einkommen der Fahrzeugbesitzer*innen möglich.

Klar ist für mich dabei allerdings auch: die Gebühren werden höher liegen als der aktuelle Höchstbetrag von 30,70 Euro im Jahr. Wir werden jetzt auf unsere Koalitionspartner zugehen und vorschlagen, die Gebührenfestlegung komplett den Kommunen zu übertragen. Die Kommunen vor Ort wissen am besten, welche Gebührenregelungen zu den lokalen Begebenheiten passen.“

Hintergrund:

Die Gebührenhöhe für das sogenannte Bewohnerparken war bisher bundesweit auf 30,70 Euro gedeckelt. Dieser Betrag wurde seit 1993 nicht mehr angepasst, während die Preise für ÖPNV-Monatstickets allein in den letzten 15 Jahren um 75 Prozent gestiegen sind. Der Betrag deckt auch nicht die Kosten der Kommunen für die Herstellung und den Unterhalt der Parkflächen. Seit Ende 2020 gibt es nun eine Öffnungsklausel, die den Ländern erlaubt, den Gebührenrahmen neu zu definieren. Seitdem wird vielerorts debattiert, wie die Gebühren ausgestaltet werden sollten. Im Ramböll-Gutachten zur Fortschreibung der Brandenburger Mobilitätsstrategie wurde das Anwohner*innenparken ebenfalls als sinnvoll erachtet, u.a. zur Finanzierung eines ÖPNV-Ausbaus.

Die bündnisgrüne Landtagsfraktion veranstaltete am Montag deshalb ein digitales Fachgespräch mit Uta Bauer vom Deutschen Institut für Urbanistik, Janna Lenke vom Brandenburger Städte- und Gemeindebund und Christoph Erdmenger vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg, wo bereits eine Neuregelung eingeführt wurde, die den Kommunen viel Gestaltungsspielraum lässt.