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Doppelhaushalt 2023/24: Große Fortschritte beim Schutz von Frauen vor Gewalt

Wenn Frauen Schutz vor Gewalt suchen, brauchen sie niedrigschwellige Angebote, Sicherheit und Verlässlichkeit. Dazu müssen im ganzen Land Beratungsstellen zur Verfügung stehen und unnötige Hürden beseitigt werden. Mit dem Doppelhaushalt 2023/24 kommen wir einen großen Schritt voran! Die bündnisgrüne Gleichstellungsministerin Ursula Nonnemacher hatte schon im ersten Entwurf des Haushaltsplans einen Schwerpunkt auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention und damit auf den Schutz von Frauen vor Gewalt gelegt. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir als bündnisgrüne Fraktion gemeinsam mit den Koalitionspartnern SPD und CDU sowie den Fraktionen Die Linke und BVB/Freie Wähler die Mittel für Beratungsangebote und Frauenhäuser noch einmal erhöhen. Sahra Damus, gleichstellungs- und frauenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion sagt dazu:

„Wir erreichen damit ein wichtiges Ziel: Die Abschaffung der Eigenbeiträge der Betroffenen in Frauenhäusern. Denn Gebühren dürfen keine Hürde sein, um Schutz im Frauenhaus in Anspruch nehmen zu können. Fast eine Million Euro mehr stehen für Hilfsangebote für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, insbesondere für Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen. Wir sind optimistisch, dass es uns mit Unterstützung aus dem Bund unter anderem gelingen wird, die Zahl der Frauenhausplätze weiter zu erhöhen.

Auch die Mitarbeiter*innen in Frauenhäusern und -verbänden werden besser bezahlt. Wir erhöhen die Förderung für Frauenverbände und Gewaltpräventionsprojekte um mehr als 700.000€ im Jahr im Vergleich zu 2022. Damit wird die Beratung für betroffene Frauen, vertrauliche Spurensicherung und Täterarbeit gestärkt und ausgebaut. Um weitere Maßnahmen zur Gewaltprävention auf den Weg zu bringen und zu begleiten, wird zudem im Gleichstellungsministerium eine Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet.“