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Brandenburger Initiative für Nationales Register von Tierhaltungsverboten: Tierleid wirksam verhindern!

Wer Tieren in seiner Verantwortung erhebliches oder länger anhaltendes Leid zufügt, kann nach dem Tierschutzgesetz mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot belegt werden. Damit soll vor allem zukünftiges Tierleid verhindert werden. Bisher werden Informationen über solche Verbote aber nur auf Landkreisebene gespeichert und nur auf Anfrage weitergeben. Auf Initiative der bündnisgrünen Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher setzt sich Brandenburg im Bundesrat dafür ein, dass diese Verbote in einem nationalen Register erfasst und damit auch bundesweit umgesetzt werden können.

Der tierschutzpolitische Sprecher und Vorsitzende der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Benjamin Raschke, sagt dazu:

Tierhaltungs- und Betreuungsverbote werden nur bei schwersten Tierschutzverstößen überhaupt verhängt. Die aktuelle Situation, dass jemand bereits durch Umzug in einen anderen Landkreis ein solches Verbot umgehen kann, ist unerträglich. Ich bin sehr froh, dass Brandenburg dafür eintritt, dass solche Verbote systematisch erfasst werden, damit solches vorhersehbares Tierleid vermieden werden kann. Die Bundesratsinitiative ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung des Ziels, Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes zu schließen, was im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde.“

Hintergrund:

Nach § 16 a Satz 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz (TierSchG) können durch die Veterinärämter auf Kreisebene Tierhaltungs- und Betreuungsverbote verhängt werden. Diese sind jedoch bisher nur der jeweiligen Behörde bekannt. Informationen zu einem bestehendem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot können also nur in Erfahrung gebracht werden, indem bei Verdacht alle anderen Behörden deutschlandweit abgefragt werden. Das Brandenburger Kabinett fordert in der Bundesratsinitiative, dass Veterinärämter die von ihnen verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverbot in einem bundesweiten Register erfassen und damit den zuständigen Behörden in ganz Deutschland zugänglich machen.