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Geflügelzucht: Verbot von Kükenschreddern: Brandenburg setzt Zukunftsprojekt um

Seit dem 1. Januar 2022 ist das Töten männlicher Eintagsküken – das so genannte „Kükenschreddern“ – deutschlandweit verboten. Männliche Küken der Legehühnerrassen müssen nun aufgezogen werden. Die Brütereien dürfen alternativ die männlichen Eier nach einer Geschlechtsbestimmung aussortieren. Hieran wird geforscht, derzeit sind noch Verfahren zugelassen. Ab dem 1. Januar 2024 soll auch das Töten von Embryonen im Ei nach dem sechsten Tag nicht mehr erlaubt sein.

Vor diesem Hintergrund wollte der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag Benjamin Raschke von der Landesregierung wissen, was sie unternimmt, um die betriebliche Umstellung auf Hähnchenaufzucht und -schlachtung sowie auf die Haltung von Zweinutzungsrassen zu unterstützen.

Zur Antwort der Regierung sagt er:

Das Verbot auf Bundesebene ist ein lange geforderter und wichtiger Schritt für den Tierschutz in der Hühnerwirtschaft. Nun geht es darum, in Brandenburg die Haltung von Zweinutzungshühnern und die Aufzucht und Vermarktung von Bruderhähnen voranzubringen. Deshalb begrüße ich, dass das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz beim Umbau der Geflügelhaltung vorangeht und ein Zukunftsprojekt zur ganzheitlichen Geflügelhaltung mit Zweinutzungsrassen und mobiler Haltung fördert. Ich ermutige Tierhalterinnen und Tierhalter in Brandenburg dazu, bestehende Förderungen zu nutzen, um ihre Betriebe für die Zukunft zu rüsten.“

Hintergrund:

Als „Eintagsküken“ bezeichnet man in der Hühnerzucht frisch geschlüpfte Küken, die nicht älter als einen Tag sind. So genannte „Zweinutzungshühner“ werden sowohl zur Eierlegen als auch zur Schlachtung gehalten – das ist aufgrund der Züchtung tatsächlich bislang die Ausnahme und nicht die Regel.