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Sparkassen: Beitrag zur Schuldnerberatung definieren und transparent darstellen!

Für die Beiträge der Sparkassen zur Finanzierung der Schuldnerberatung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Das geht aus der Antwort des Ministeriums der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburgs auf die Kleine Anfrage von Thomas von Gizycki, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, hervor. Die Landesregierung wurde gefragt, mithilfe welcher Kriterien und Verfahren bei den Sparkassen die Höhe der zur Finanzierung der Schuldnerberatung gesetzeskonform bemessen werden. Die Antwort kommentiert Thomas von Gizycki wie folgt:

„Der Beitrag der Sparkassen zur Schuldnerberatung muss definiert und transparent gemacht werden. Wenn wir Verbraucherschutz nicht nur auf dem Papier haben wollen, braucht es eine umfassende Reform.

Im Gesetz heißt es: „Sie [die Sparkassen] tragen zur Finanzierung der Schuldnerberatung bei, soweit diese Aufgabe dem Träger oder seinen Mitgliedern obliegt“. Dieser Satz, das macht die Antwort der zuständigen Rechtsaufsicht klar, führt zu keiner Forderung an die Sparkassen. Er ist also de facto überflüssig!

Die Schuldnerbratungsstellen klagen aber schon lange über eine deutlich steigende Anzahl von Beratungsanfragen bei einer seit Jahren kaum gestiegenen Finanzierung durch die Sparkassen und damit verbundenen Personalmangel.

Wir Bündnisgrüne wollen mehr Verbraucherschutz bei den Sparkassen. Deswegen wollen wir eine Konkretisierung des Brandenburger Sparkassengesetzes. Darin muss die Höhe der Mindestfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Sparkassen geregelt werden.