Eine vermeintlich freilaufende Löwin sorgte im Sommer 2023 in Brandenburgischen Kleinmachnow für Schlagzeilen. Am Ende einer großangelegten Suchaktion mit Einsatzkräften der Polizei stellte sich heraus, dass es sich dabei nur um ein Wildschwein handelte. Nichtsdestotrotz hat dieser Vorfall Fragen nach Regeln und Pflichten bei der privaten Haltung von gefährlichen Tieren aufgeworfen. Werden gefährliche Tierarten wie Löwen oder Giftschlangen falsch gehalten, so kann das die öffentliche Sicherheit gefährden. Auch die Tiere leiden unter einer nicht artgerechten Privathaltung. Viele Bundesländer haben bereits Regeln zur Haltung von gefährlichen Tierarten eingeführt, nicht so Brandenburg. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor, die Benjamin Raschke, tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, an die Landesregierung gestellt hat.
Dazu sagt er: „Brandenburg sollte nachziehen und eine landesweite Gefahrtierverordnung erlassen. Das ist auf Basis des Ordnungsbehördengesetzes bereits jetzt möglich. Es muss geregelt werden, ob und wenn ja, welche gefährliche Tierarten in Brandenburg unter welchen Bedingungen gehalten werden dürfen. Auch eine Meldepflicht für private Tierhalterinnen und Tierhalter wäre denkbar. Es ist gut, dass die Landesregierung sich dazu bekannt hat, eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Ich gehe von einem baldigen Vorschlag des Innenministeriums aus.
Hintergrund
Zu den gefährlichen Tierarten zählen etwa Giftschlangen, große Raubkatzen, giftige Spinnen und Skorpione. Sie können von Privatpersonen in Brandenburg zurzeit noch ohne jede Beschränkung erworben und gehalten werden. In Einzelfällen können die örtlichen Ordnungsbehörden auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes eingreifen. In zwölf der 16 Bundesländer bestehen Regelungen, die auf Polizeirecht beruhen. In Schleswig-Holstein wird die Haltung gefährlicher Tiere im Naturschutzgesetz geregelt.