Denkmalschutzbehörden und die Planenden von Anlagen Erneuerbarer Energien brauchen Sicherheit für ihre Arbeit. Dafür ist dringend eine Gesetzgebung nötig, die das überragende öffentliche Interesse an Erneuerbaren Energien in den Genehmigungsverfahren auch gegenüber dem Denkmalschutz definiert.
Dies wurde deutlich in einer Veranstaltung zum Spannungsverhältnis zwischen Erneuerbaren Energien und Denkmalschutz, zu dem die Fraktionsvorsitzende Petra Budke, der energiepolitische Sprecher Clemens Rostock und die kulturpolitische Sprecherin Sahra Damus der Bündnisgrünen Fraktion gestern, am 14.2., eingeladen hatten. Zwischen den vielen prominenten Teilnehmer*innen, u.a. dem Landeskonservator Prof. Thomas Drachenberg, entspann sich eine engagierte, durchaus kontroverse Diskussion über die Chancen und Konflikte.
In der teils emotionalen Debatte wurde sichtbar, dass es immer wieder zu Konflikten zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt. Zugleich sehen sich sowohl Vertreter*innen von Denkmalschutz als auch Erneuerbaren Energien jeweils als Akteure der Nachhaltigkeit. Während Denkmalschutz zum Substanzerhalt, Ressourcen- und Energiesparsamkeit beiträgt, ersetzen die Erneuerbaren Energien fossile und atomare Energieträger. Einigkeit besteht auch darin, bis spätestens 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Um das zu schaffen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien (Solar- und Windkraftanlagen) deutlich gesteigert werden.
Die Bundesregierung hat im Frühjahr 2022 den Rahmen gesetzt und den Ausbau als im „überragendens öffentliches Interesse liegend“ definiert. Für das Frühjahr 2023 hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg eine Novelle des Denkmalschutzgesetzes angekündigt. Wir Bündnisgrünen erwarten, dass es für Klarheit sorgt und zugleich zur Versachlichung der Debatte beiträgt.
Mit rund 40 Gästen vor Ort und über 100 online zugeschalteten Teilnehmenden verdeutlichte die Veranstaltung das große Interesse am Thema.
Clemens Rostock fasst die Herausforderung zusammen: „Das außerordentliche öffentliche Interesse an unserer Veranstaltung zeigt, wie wichtig es ist, dieses Thema aufzugreifen. Unser Ziel ist dabei, dass der Denkmalschutz den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Genehmigungsverfahren weniger behindert, ohne aber dabei dessen Ziele aufzugeben.“
Sahra Damus betont die Rolle des Denkmalschutzes: „Die Denkmalschutzbehörden beraten, wie die Anlagen für Erneuerbare Energien im konkreten Fall angelegt werden können, um Substanz und Erscheinungsbild des Denkmals ressourcenschonend, reversibel und reparierbar möglichst wenig zu beeinträchtigen. Mit dem Doppelhaushalt 2023/24 stärken wir die Behörden für diese Aufgabe mit zusätzlichen Stellen.“
Petra Budke begrüßt die Aufgeschlossenheit der Kirchen: „Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz sieht sich der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet. Viele Kirchengemeinden wollen sich an der Energiewende beteiligen und den Ausbau der Erneuerbaren vorantreiben. Die temporäre Nutzung von Kirchendächern für Photovoltaik-Anlagen ist ein gutes Beispiel für die Verbindung von Erneuerbaren Energien und Denkmälern.“