Die Einführung der Solarpflicht ist Teil eines Gesetzentwurfes zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung, den die rot-schwarz-grüne Koalition in den Landtag einbringt. Der besondere Fokus liegt dabei auf der Installation von Solaranlagen auf Dächern beim Neubau von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden sowie Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Ebenfalls in den Gesetzentwurf aufgenommen wird die Solarpflicht bei Dachsanierungen für diese Gebäude. Inwieweit davon auch private Dachsanierungen und Neubauten betroffen sind, ist zurzeit noch offen und in der Erörterung.
Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion:
„Wir brauchen die erneute Novellierung der Bauordnung, um unsere Ziele beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser erreichen zu können. Herzstück ist die Solarpflicht auf Gewerbeflächen und auf öffentlichen Gebäuden, um eine höhere Energieerzeugung zu schaffen.
Weiterhin wollen wir bei Dachaufstockungen oder beim Dachausbau im Wohnungsbau Erleichterungen ermöglichen. Die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum gerade in Ballungsräumen bleibt ein wichtiges Ziel. Gerade in der jetzigen Situation ist es sinnvoll, Nachverdichtungen zu fördern, da viele Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften zunehmend Schwierigkeiten haben, Neubauvorhaben zu finanzieren und damit bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“
Nicole Walter-Mundt, infrastrukturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion:
„Brandenburg geht mit gutem Beispiel voran: Die Solarpflicht auf Dächern öffentlicher und gewerblich genutzter Gebäude ist für uns ein richtiger und guter Weg. Solarenergie besitzt große Potenziale, denn nur mit einem intelligenten Energiemix können wir Versorgungssicherheit zu bezahlbaren Preisen sicherstellen. Denn eins ist klar: Der Strombedarf wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Das Aus des Verbrennermotors 2035 ist dafür nur ein Indikator.
Eine Solarpflicht für Privatpersonen sehe ich kritisch. Viele Häuslebauer planen ihren Traum vom Eigenheim sowieso mit Photovoltaik und Solarthermie oder rüsten nach. Ein sicherer Beweis, dass das System aus „Anreiz und Freiwilligkeit“ funktioniert. Deshalb setzen wir auf eine Vereinfachung der Bauordnung.
Jetzt gilt es weitere Hausaufgaben zu machen. Wer mehr Strom produziert, braucht stabile Netze. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien müssen wir auch die Netzstabilität im Blick behalten.“
Clemens Rostock, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag:
„Die Einführung der Solarpflicht ist ein wichtiger Schritt voran beim Ausbau der Erneuerbaren Energien in Brandenburg. Jedes Solarmodul hilft uns dabei, von fossilen Energien unabhängiger zu werden und der Versorgungskrise sowie der Inflation etwas entgegen zu setzen. Dabei nehmen wir mit der Solarpflicht die Potenziale der versiegelten Flächen in den Blick."
Hintergrund
Im vergangenen Mai haben die Koalitionsfraktionen im Landtag den Entschließungsantrag zum Ausbau der Erneuerbaren Energien verabschiedet. Dieser forderte von der Landesregierung eine Ausbauoffensive der Photovoltaik und der Solarthermie. Auch die im vergangenen September von der Bauministerkonferenz beschlossene Änderung der Musterbauordnung in Bezug auf die Abstandregeln von Solaranlagen auf Dächern wurde 1:1 aufgenommen.