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Agrarstrukturgesetz: Erarbeitung des Gesetzesentwurfs auf der Zielgeraden

Isabell Hiekel, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, zur Beantwortung ihrer Frage an Landwirtschaftsministers Axel Vogel zum aktuellen Stand des Agrarstrukturgesetzes während des heutigen Plenums:

„Das Agrarstrukturgesetz soll dafür sorgen, dass landwirtschaftlicher Boden nicht zweckentfremdet und zum Spekulationsobjekt wird. Auch den Zugang für ortsansässige Landwirtinnen und Landwirte über faire Pacht- und Kaufpreise soll es sicherstellen. Denn landwirtschaftliche Flächen müssen für die Produktion von regionalen Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Deshalb freut es mich sehr, dass die Erarbeitung des Gesetzesentwurfs auf der Zielgeraden ist. Das brandenburgische Agrarstrukturgesetz kann Vorbild für andere ostdeutsche Bundesländer sein. Da die gesetzlichen Regelungen sehr komplex sind, begrüße ich insbesondere, dass das Landwirtschaftsministerium eine begleitende Themenreihe für Informationen und Diskussionen zum Gesetz anbieten wird. Ich rufe alle Verbände dazu auf, sich weiterhin konstruktiv in den Prozess einzubringen, damit das Agrarstrukturgesetz erfolgreich in Kraft gesetzt werden kann.“

Hintergrund

Der Landtag hat mit seinem Beschluss vom 19. Januar 2022 die Landesregierung beauftragt, auf der Grundlage des zuvor erarbeiteten agrarstrukturellen Leitbildes den Entwurf eines Brandenburger Agrarstrukturgesetzes vorzubereiten. Damit soll die Landesregierung von der eigenen Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht Gebrauch machen. Das agrarstrukturelle Leitbild wurde bereits 2021 vom Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Verbänden erarbeitet. Eckpunkte des Entwurfs für ein Agrarstrukturgesetz wurden den agrarpolitischen Sprecher*innen der Landtagsfraktionen im Dezember 2022 vorgestellt. Die Verbände wurden gebeten, zu den Eckpunkten Stellung zu beziehen. Weitere Stellungnahmen kamen von den anderen Ressorts, dem Thünen-Institut, den kommunalen Spitzenverbänden und von den Grundstücksverkehrsbehörden. Derzeit werden alle Stellungnahmen der Ressorts der Landesregierung und die Stellungnahmen zum Eckpunktepapier in der Fachabteilung des Landwirtschaftsministeriums ausgewertet. Es ist geplant, den Referentenentwurf des Gesetzes bis Ende März/Anfang April fertigzustellen und in die weitere Befassung zu geben.