Die Voraussetzungen für zukunftsorientierte Investitionen im privaten Sektor wollen das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz für verbessern und haben einen gemeinsamen Entwurf eines so genannten Zukunftsfinanzierungsgesetzes vorgelegt. Mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung zu mobilisieren ist ein entscheidendes Ziel. In seiner jetzigen Form hätte das Gesetz, das auch den privaten Vermögensaufbau zu fördern soll, jedoch erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt des Landes Brandenburg. Mindereinnahmen für die Länder in Höhe von über 500 Millionen EUR werden erwartet.
Dazu der Finanz-, und Haushaltspolitische Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, Thomas von Gizycki:
„Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz begrüße ich sehr. Es würde in seiner derzeitigen Form jedoch zu einem Multi-Millionen-Euro-Haushaltsloch auf Seiten der Länder führen und Spielraum für zukünftige Investitionen verbauen, anstatt sie zu fördern.
Positiv zu bewerten ist die im Entwurf vorgesehene Erweiterung steuerlicher Regelungen zur Gewinnbeteiligung der Mitarbeitenden. Diese ist sehr wichtig für die Talentgewinnung bei innovativen Startups und wäre wirklich gut für Brandenburg.
Der Gesetzentwurf weist aus Ländersicht jedoch eine ganze Reihe negativer Einnahmeaspekte auf, denen kein erkennbarer Mehrwert gegenübersteht. So würde die Anhebung des Steuerfreibetrags für Vermögensbeteiligungen von 1.440 Euro auf 5.000 Euro die Länder pro Jahr einen dreistelligen Millionen Betrag kosten. Eine geringere Anhebung hätte hier bereits den gewünschten Effekt der Mobilisierung privaten Risikokapitals. Gleiches gilt für die geplante Anhebung des Höchstbetrags der Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen um 800 EUR. Die Aufhebung der Einkommensgrenze setzt hier ein fatales soziales Zeichen und hätte gravierende finanzielle Folgen für die Bundesländer. Und deswegen fordere ich umgehend eine Überarbeitung.“