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Wolfsverordnung: Anpassung soll Weidetiere besser schützen

Den Beschluss der Umweltministerkonferenz (UMK) zum besseren Schutz der Weidetierhaltung gegenüber Wolfsangriffen wird das Brandenburger Umweltministerium zügig umsetzen. Darüber informierte Umweltminister Axel Vogel im heutigen Plenum im Brandenburger Landtag auf Anfrage der Abgeordneten Isabell Hiekel. Die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte sich in einer mündlichen Anfrage nach den Konsequenzen des Beschlusses der UMK am 1. Dezember für das Wolfsmanagement im Land Brandenburg erkundigt. Zu Vogels Antwort sagt sie:

„Die geschlossene Einigung der Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder zur vereinfachten Entnahme von schadstiftenden Wölfen ist sehr zu begrüßen. Um Weidetierrisse zu verhindern, sollen die Länder nun Gebiete mit erhöhtem Rissgeschehen ausweisen. In diesen dürfen Wölfe nach einem Riss von geschützten Weidetieren schnell und rechtssicher entnommen werden.

Wir können davon ausgehen, dass das zuständige Umweltministerium die Wolfsverordnung nun möglichst zügig anpassen und dabei die Landnutzer- und Naturschutzverbände einbinden wird. In diesem Kontext müssen auch die Fragen zur Ausweisung der Gebiete und zum zumutbaren Herdenschutz geklärt werden. Wir brauchen für Brandenburg passende Lösungen, um den Schutz der Weidetiere vor schadstiftenden Wölfen effektiv zu verbessern. Ein Quotenabschuss zur Reduzierung der Wolfsbestände ist nicht zielführend.“

Hintergrund

Bei der Umweltministerkonferenz (UMK) am 1. Dezember 2023 haben die Länder einen einstimmigen Beschluss zum Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke gefasst, der die Weidetierhaltung und den Wolfsschutz nachhaltig zusammenbringen soll. Die Bundesländer werden künftig Gebiete definieren, in denen ein erhöhtes Rissgeschehen in geschützten Weidetierhaltungen festgestellt wird. Hier soll ein vereinfachtes Verfahren zur schnelleren Entnahme von Wölfen nach Weidetierrissen angewendet werden. Für die Ausnahme zum Abschuss des Wolfes braucht es dann keine genetische Identifikation mehr. Die Erlaubnis gilt dann für maximal 21 Tage in einem Umkreis von bis zu 1.000 Meter um den Ort, an dem der Wolf Schaden angerichtet hat.

In Brandenburg leben laut offiziellem Wolfsmonitoring derzeit 52 Rudel. Im Zuge der Wiederansiedlung des Wolfes kommt es immer wieder zu Weidetierrissen, auch auf geschützte Tierbestände. Für die Weidetierhaltenden in Brandenburg ist das eine große finanzielle und auch emotionale Belastung. Um Weidetiere vor Wolfsangriffen besser zu schützen, und auch um die die Akzeptanz gegenüber dem EU-geschützten Tier zu verbessern, fördert das Land Brandenburg seit 2008 Präventionsmaßnahmen. Im Kalenderjahr 2022 wurden rund 2,9 Millionen Euro ausgezahlt, mit denen die Tierhaltenden etwa Weidezäune anlegen oder Herdenschutzhunde anschaffen und unterhalten können.