Der Innenausschuss hat heute einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Gesetzentwurf zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll mit dem Änderungsantrag im April-Plenum verabschiedet werden.
Dazu erklärt der arbeitspolitische Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Clemens Rostock: „Durch den heute beschlossenen Änderungsantrag haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung nochmal deutlich im Sinne der Beschäftigten verbessert.
Zum einen sah der Gesetzentwurf einzelne Verschlechterungen vor, die wir im Änderungsantrag streichen konnten. So sollen Personalräte und Personalrätinnen auch in Zukunft zwei Personalversammlungen pro Jahr einberufen können. Außerdem verhindern wir die Einschränkung der Mitbestimmung bei Festlegung des Arbeitsbeginnes & -endes und der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Zum anderen konnten wir deutliche Verbesserungen im Änderungsantrag erreichen.
So wird klargestellt, dass auch Personalräte und Personalrätinnen die Einigungsstelle anrufen können. Die Regelung, dass der Personalrat für Hochschulpersonal nur auf Antrag beteiligt wird, schaffen wir - zumindest für die Erstanstellung - ab. Ich möchte auch explizit den Gewerkschaften danken, die den Gesetzgebungsprozess stets konstruktiv begleitet haben.“
Zum Hintergrund: Das Personalvertretungsgesetz umfasst landesrechtliche Bestimmungen zur Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Es regelt die Bildung und die Wahl der Personalvertretungen und ihre Befugnisse.