Einführung Verfassungstreue-Check, Anpassungen im Disziplinarrecht und Erleichterung bei der Verfolgung von Finanzströmen in extremistischen Organisationen
Der Extremismus ist aktuell die größte Gefahr für unsere Demokratie. Unser Staat sieht sich mit Bestrebungen, seine Strukturen zu unterwandern, konfrontiert. Darüber hinaus werden extremistische Bewegungen sehr oft durch Fremdkapital unterstützt bzw. finanziert. Daraus erwächst ein erhebliches Gefahrenpotential für unsere Demokratie.
Ziel der Koalition ist es deshalb, konsequent gegen extremistische Tendenzen vorzugehen, um mit einem starken Rechtsstaat unsere Demokratie zu schützen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Personen, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung feindlich gegenüberstehen, nicht als Beamtinnen und Beamte in unserem Land tätig werden können.
Extremistinnen und Extremisten haben in der Verwaltung unseres Gemeinwesens nichts verloren. Als Beamtinnen und Beamte sollen sie den Bürgerinnen und Bürgern und diesem Gemeinwesen dienen, nicht danach trachten, es auszuhöhlen und zu zerstören. Aus diesem Grund wurden im Disziplinarrecht des Landes umfangreiche Änderungen vorgenommen, um Extremistinnen und Extremisten nicht in den Staatsdienst aufzunehmen bzw. entsprechende Verstöße gegen die Treuepflicht gegebenenfalls disziplinarisch in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewerten und eventuell ahnden zu können.
So wurden unter anderem die Fristen für ein Verwertungsverbot verlängert, so dass vorhandene Daten länger genutzt werden können. Darüber hinaus wurde das Verfahren der Disziplinarklage nunmehr vollständig durch die Disziplinarverfügung ersetzt. Damit können durch den Verfassungstreue-Check mitgeteilte Ergebnisse und deren Bewertung durch die jeweilige Behörde nicht nur zu Konsequenzen bei der Einstellung führen, sondern auch bei entsprechend gravierenden Verstößen von Beamtinnen und Beamten bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen.
Darüber hinaus wird die Koalition ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz) einbringen. Dieses Gesetz wird es der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen, Finanzermittlungen durchzuführen, wenn Bestrebungen vorliegen, von denen eine schwerwiegende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht.
Dazu erklären die Vorsitzenden der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Daniel Keller, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion: Verfassungstreue-Check: „Beamtinnen und Beamte in Brandenburg müssen uneingeschränkt zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Diese Verfassungstreue ist nicht verhandelbar. Daher darf in Brandenburg nur Beamte oder Beamter werden, wer einen Verfassungstreue-Check erfolgreich besteht. Beamtinnen und Beamte, die im Laufe ihrer Dienstzeit die freiheitliche demokratische Grundordnung verlassen, werden wir aus dem Landesdienst entfernen. Wir lassen es nicht zu, dass Antidemokraten unseren Rechtsstaat unterwandern.“
Finanzströme: „Gegenüber Verfassungsfeinden verfolgen wir eine Nulltoleranz-Strategie. Deshalb wollen wir extremistische Organisationen und Strukturen stärker kontrollieren. Dazu werden wir das Verfassungsschutzgesetz ändern, um die finanziellen Bewegungen von verfassungsfeindlichen und rechtsextremistischen Organisationen und Strukturen besser überwachen zu können.“
Dr. Jan Redmann, Vorsitzender der CDU-Fraktion: „Viele tausende Menschen setzen mit ihrer Teilnahme an Demonstrationen ein Zeichen gegen rechtsextreme Hetze und Hass und für Demokratie. Um unsere Demokratie zu schützen, brauchen wir neben diesem Aufstand der Anständigen auch den Anstand der Zuständigen. Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen übernehmen wir Verantwortung und stärken unseren Rechtsstaat, damit er konsequent extremistischen Tendenzen bekämpfen kann. Damit unterstützen wir den Protest auf der Straße.
Wir wissen, dass sich Rechtsextremismus gewandelt hat. Die Baseballschläger-Jahre sind vorbei. Die neuen Rechten arbeiten viel subtiler. Ihr Kampfplatz ist das Internet. Klar ist: Propaganda und Fake News im Netz kosten Geld. Deshalb müssen wir auch im Kampf gegen Rechtsextremismus das kriminalistische Prinzip „Follow the money“ anwenden. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlage erreichen wir eine bessere Überwachung von rechtsextremen Geldflüssen.
Wir wissen, dass Rechtsextremisten seit langem Unterwanderungsstrategien verfolgen. Dem müssen wir einen Riegel vorschieben. In Brandenburg werden wir mit dem Verfassungstreue-Check dafür sorgen, dass die Menschen sich sicher sein können, wenn sie mit Beamten zu tun haben – sei es Lehrer, Polizisten oder Richter, dass dieser auf dem Boden des Grundgesetzes steht.“
Petra Budke und Benjamin Raschke, Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:„Extremist*innen haben im Staatsdienst nichts zu suchen. Wir teilen als Koalitionsfraktionen ein Ziel: Extremismus wirksam zu bekämpfen. Dazu sind wir aufeinander zugegangen und haben uns schließlich auf ein wirkungsvolles Maßnahmenpaket geeinigt. Uns Bündnisgrünen war wichtig, dass die Maßnahmen wirksam und handhabbar sind, gleichzeitig aber auch Bürgerrechte nicht beschädigt werden. Die jetzt gefundenen Lösungen, die in harten und langwierigen Verhandlungen erreicht wurden, sind durch Augenmaß hinsichtlich der Eingriffe der Sicherheitsbehörden in die Rechte der Bürger*innen gekennzeichnet. Und sie unterliegen einer permanenten Kontrolle. Wir wollen den Rechtsstaat verteidigen, ohne ihn auszuhöhlen.
Die Rechtsextremist*innen haben ihr Augenmerk in letzter Zeit vor allem auf die Jugend gelegt, um ihr menschenfeindliches Weltbild zu verbreiten. Und sie investieren Zeit und Ressourcen in diese Strategie. Auch in diesem Bereich werden wir aktiv und lassen sie nicht gewähren. Der rechtsextreme Sumpf muss trockengelegt werden, deshalb müssen wir Licht ins Dunkel ihrer Finanzen bringen.“