Der Brandenburger Landtag hat heute mit den Stimmen der bündnisgrünen Landtagsfraktion das „Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beschlossen. In den Gesetzentwurf der Landesregierung war auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen.
Dazu sagt Heiner Klemp, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Kommunales:
„Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal im Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Dies hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren, sondern auch Verletzungen der Seele und ein Leben in Angst. Die Istanbul-Konvention soll genau davor schützen und mit dem heute beschlossenen ‚Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt‘ kommen wir diesem Ziel für Betroffene aller Geschlechter näher.
Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen stellen den schnellstmöglichen Schutz der von Gewalt betroffenen Person sicher, lange bevor durch ein Gericht etwa aufgrund des Gewaltschutzgesetzes Maßnahmen verhängt werden können. Vor allem die Möglichkeiten zur Wohnungsverweisung und zur Verhängung von Kontakt- und Näherungsverboten, die Auferlegung von Verhaltensauflagen in engen Grenzen und erweiterte Opferschutzmöglichkeiten können von Gewalt betroffenen Frauen wertvolle Hilfe leisten.
Neu eingeführt werden Fallkonferenzen, mit denen andere Bundesländer bereits gute Erfahrungen gemacht haben. In ihnen wird interdisziplinär und behördenübergreifend zusammengearbeitet, um Gefahren für Betroffene frühzeitig zu erkennen und zielgerichtet zu verhindern. Wichtige Erkenntnisse der im Innenausschuss durchgeführten Anhörung flossen mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in den Gesetzentwurf ein. So wurde beispielsweise zugunsten der Sicherheit der Frauen gestrichen, dass die Täter die Kosten für Maßnahmen tragen müssen, da ihnen dies Hinweise auf den Aufenthaltsort der Betroffenen ermöglichen würde.“
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