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Ende der bundesweiten Grenzkontrollen: Wirtschafts- und europafeindliche Kontrollen auch Richtung Polen stoppen!

Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Medienberichten zufolge die bundesweiten Grenzkontrollen durch die Bundespolizei nach der Fußball-Europameisterschaft nicht fortsetzen. Faeser begründet das mit dem unverhältnismäßig großen Eingriff; Grenzkontrollen dürften nur Ultima Ratio sein.

Dazu äußert sich Benjamin Raschke, Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag, wie folgt:

Die Entscheidung, die Kontrollen nun einzustellen, ist ein guter Schritt. Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum hier auf halber Strecke Halt gemacht wird. Denn auch Richtung Polen müssen die stationären Kontrollen nun, nach der EM, schnellstmöglich gestoppt werden! Schleierfahndungen, um organisierte Schleuser zu fassen, sind zielgerichteter und stellen einen wesentlich geringeren Eingriff in die Freizügigkeit dar. Grenzkontrollen dürfen nur konform mit dem EU-Recht angewendet werden. Dass dies an der polnischen Grenze nicht der Fall ist, zeigen Rechtsgutachten und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022. Klar muss sein: Wir brauchen eine gerechte Verteilung von Geflüchteten in Europa. Nicht zuletzt sind die Kontrollen auch wirtschaftsfeindlich und stellen eine unnötige Belastung der Region da."

Sahra Damus, Abgeordnete für Frankfurt (Oder), ergänzt:

Angesichts dessen, dass in Brandenburg überhaupt nur drei von rund 20 Übergängen durchgängig kontrolliert werden, wird immer klarer, dass die stationären Kontrollen Augenwischerei und teure Symbolpolitik im Kontext der Wahlen sind. Die enormen Kosten sind nicht weiter zu rechtfertigen – die Polizei hat sonst keine Kapazitäten mehr, an Bahnhöfen, Flughäfen und Fußballspielen zu kontrollieren. Darauf weist die Gewerkschaft der Polizei hin. Die Erfolgsmeldungen sind angesichts von Mehrfachzählungen übertrieben und statistisch nicht nachvollziehbar: Das Innenministerium legt die entscheidenden Daten nicht offen und verkauft plötzlich Dinge als Erfolge, die auch schon während der Schleierfahndung stattgefunden haben. Ausweichbewegungen werden zudem überhaupt nicht erfasst.“