„Kurzgutachten: Gute Bildung für alle“ herunterladen (PDF, 4 MB)
Zielsetzung des Gutachtens und Verfahrens
In diesem Gutachten wird analysiert, was in Brandenburg seit dem Inkrafttreten der Konvention am 26.03.2009 in die Wege geleitet wurde, um Inklusion als Menschenrecht in der Gesellschaft zu verankern. Besonders in den Blick genommen wird schulische Inklusion im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung. Der Rahmen der Untersuchung der schulischen Inklusion bezog sich auf Grund-, Ober- und Gesamtschulen; Gymnasien, die Schulen der beruflichen Bildung sowie die Schulen in freier Trägerschaft wurden nicht berücksichtigt.
Neben einer Analyse der durch die Landesregierung angeschobenen Aktivitäten und einer Auswertung der Statistiken umfasst das Gutachten eine Online-Befragung schulischer ElternvertreterInnen (November / Dezember 2017), eine schriftliche Abfrage der Aktivitäten in den Kommunen (Dezember 2017) und 35 Telefon-Interviews mit Schulleitungen (30) und Koordinatorinnen und Koordinatoren für gemeinsames Lernen (5) im Zeitraum von April bis Juli 2018. Aus den so gewonnenen Erkenntnissen wurden die Hauptprobleme der inklusiven Entwicklung in Gesellschaft und Schule herauskristallisiert.
Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung der UN-BRK in Brandenburg in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess, in den die schulische Inklusionsentwicklung eingebettet ist, sind an den Schluss gestellt.