Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits am 17. Januar 2017, dass die gesetzliche Regelung, mit der im Land Brandenburg im Zeitraum Sommersemester 2001 bis Wintersemester 2008/2009 Rückmeldegebühren vor jedem Semesterbeginn an Hochschulen erhoben wurden, verfassungswidrig ist.
Im Nachgang erstatteten die Hochschulen aufgrund eines Rundschreibens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur, das sich mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales sowie dem Ministerium der Justiz abgestimmt hatte, lediglich den Studierenden, die die Musterklage am Bundesverfassungsgericht geführt hatten, die verfassungswidrig erhobenen Gebühren. Den anderen Studierenden, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet hatten, wird unter Verweis auf eine Verjährung die Rückzahlung verweigert
Zahlreiche Studierende befinden sich deshalb noch im Streit mit den Hochschulen des Landes Brandenburg.
Aus diesem Grund hat unsere Fraktion ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Frage zu klären, ob tatsächlich eine Verjährung vorliegt.
Das Gutachten, das von Martina Zünkler, einer ehemaligen Richterin des Landesverfassungsgerichtes Berlin, erstellt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Rückzahlungsansprüche nicht verjährt sind,
da der Verjährungsbeginn nicht schon im Zeitpunkt der Zahlung begann, sondern frühestens mit der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Das Gutachten bestätigt die Position der Studierenden.