Das Land vergibt viele Projekte und Aufträge an private Unternehmen und Dienstleister. Welche Richtlinien und Kriterien dabei zu beachten sind, regelt das Vergabegesetz. Und dieses Gesetz stellt auch Bedingungen an die Unternehmen, etwa wie hoch der Lohn sein muss, den sie an ihre Arbeitnehmer*innen auszahlen.
Mit dem Beschluss des Landtags diese Woche trägt das Vergabegesetz jetzt eine grünere Handschrift. Denn zwei entscheidende Dinge konnten wir zusammen mit unseren Koalitionspartner*innen verändern. Zum einen wird der Mindestlohn bei öffentlichen Vergaben ab dem 1. Mai von derzeit 10,85 Euro auf 13,00 Euro erhöht. Das ist eine Frage der Fairness – und gerade in Krisenzeiten der richtige konjunkturelle Ansatz. Durch höhere Einkommen bei Beschäftigten im Niedriglohnbereich wird nämlich die Kaufkraft und damit auch die Binnennachfrage gestärkt.
Alle Aspekte der Wirtschaftlichkeit beachten
Zum anderen aber haben wir jetzt strengere klimaschützende Kriterien im Vergabegesetz verankert, was die Beschaffung auf Landesebene betrifft. Bisher waren umweltbezogene Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur mit einem Kann-Kriterium festgeschrieben. Ein „Kann“ ist aber bekanntlich kein „Muss“. So hat auch die Praxis gezeigt, dass diese Kann-Regelung nicht zum Ziel einer stärkeren Berücksichtigung ökologischer Aspekte führt. Aber gerade die öffentliche Hand muss einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz leisten! Darum muss es für die Ministerien und Behörden leichter werden, die ökologischen Kriterien anzuwenden. Deshalb werden die Regeln nun in den für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen verwendeten Anleitungen (den sogenannten „Vergabehandbuch“) festgeschrieben.
Wir gehen mit der Novelle einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigeren Vergabepraxis. Einer Vergabepraxis, die nicht nur auf Sparsamkeit ausgelegt ist, sondern alle Aspekte der Wirtschaftlichkeit beachtet, wie der Klimaverträglichkeit. Aber es gibt noch viel zu tun. So arbeiten wir jetzt an Lösungen, wie auch Kommunen die ökologischen Kriterien bei der Vergabe stärker berücksichtigen, wie Open Source-Lösungen gestärkt werden, wie der Personalübergang bei ÖPNV-Ausschreibungen gestaltet wird und wie die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als Mindeststandards gelten. Letztere sind vor allem bei größeren internationalen Vergaben wichtig, um Zwangs- und Kinderarbeit sowie eine diskriminierende Bezahlung auszuschließen.
Fest steht: Wir haben mit der Novelle des Vergabegesetzes einen Meilenstein erreicht – hin zu einer fairen und ökologischen öffentlichen Vergabe. Und wir arbeiten weiter hart daran, dass die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion immer umfassender gerecht wird.