Nirgendwo wie in Frankfurt (Oder) und Słubice wird deutlich, wie sehr Brandenburg und Polen miteinander verbunden sind. Unvergessen sind die Bilder der Freude nach dem Lockdown, als endlich wieder Menschen über die Stadtbrücke gehen konnten. Und auch die gemeinsame Demo der Frankfurt-Słubice-Pride – die bisher größte Demo seit der Wende – machen das nur zu deutlich (einen Eindruck davon gibt’s von Sahra Damus hier zu sehen). Auch aus wirtschaftspolitischer Sicht kommt Polen als unserem wichtigsten Wirtschaftspartner eine ganz besondere Rolle zu.
Diese starken Verbindungen wollen wir kulturell, politisch und wirtschaftlich ausbauen. Dazu hat das Parlament am Donnerstag einen umfassenden Antrag der Koalition verabschiedet. Die Landesregierung ist nun vom Parlament mit einer ganzen Reihe von Aufgaben beauftragt worden, die alle ein Ziel haben: den Dialog zu stärken und – unter anderem in den Bereichen Umwelt, Klimaschutz, Wirtschaft und Kultur – die deutsch-polnische Verflechtung zu vertiefen.
Um bessere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit nicht nur auf Bundesebene, sondern insbesondere zwischen brandenburgischen und polnischen Gemeinden und Landkreisen zu schaffen, hat der Landtag außerdem das EVTZ-Haftungsbeschränkungsgesetz beschlossen, um die Rechtslage für brandenburgische Partner an die für polnische Partner anzupassen.
Uns Bündnisgrünen liegen bei der wachsenden Verflechtung mehrere Aspekte besonders am Herzen: die Förderung der Erinnerungskultur, etwa zu Gedenkstättenfahrten; dicht an der Seite derjenigen in Polen zu stehen, die für eine offene, bunte und diskriminierungsfreie Gesellschaft kämpfen und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur für Züge zwischen Berlin-Szczecin oder Berlin-Cottbus-Wrocław voranzutreiben. Und natürlich müssen wir die gemeinsamen Herausforderungen unserer Zeit auch gemeinsam mit Polen angehen – etwa den Schutz der Oder und den Ausbau erneuerbarer Energien, die wie der emissionsfreie Verkehr zentral für den Klimaschutz sind.
Weitere Informationen
- Die Anträge: „Kooperation mit Polen als europäischen Nachbarn weiter ausbauen und vertiefen“ und das „Gesetz zur Durchführung des Artikels 12 Absatz 2a Unterabsatz 1 der Verordnung über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ-Haftungsbeschränkungsgesetz - EVTZHaftbG)“, das ist den AIK überwiesen wurde.
- Die Rede zum Antrag von Heiner Klemp zum Nachschauen.