Die von Rot-Rot vorgelegte Novelle des Brandenburger Vergabegesetzes beschränkt sich auf die Anhebung des geltenden Mindestlohns von 8,50 € auf 9,00 EUR sowie auf eine zweifelhafte Pauschalisierung der Kostenerstattung für den Aufwand der Kommunen nach Einwohnerzahl und Flächengröße. Darüber hinaus werden einige Anpassungen und Vereinfachungen vorgenommen (insbesondere Streichung der bisherigen Regelungen zur Anwendung des Vergabegesetzes bei europaweiten Ausschreibungen).
Die Auswirkung dieses Gesetzes beschränkt sich im Kern also auf die Einführung einer Differenz von 16 Cent zwischen dem ab 1.1.2017 geltenden bundesweiten Mindestlohn und dem Brandenburger Mindestlohn, der nur bei öffentlichen Vergaben zur Anwendung kommt. Die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards (ILO-Arbeitsnormen und Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei Vergabeentscheidungen) werden für öffentliche Auftraggeber nicht verbindlich vorgegeben, obwohl genau dies eine Empfehlung des Nachhaltigkeitsbeirates gewesen ist. Alle unsere hierauf abzielenden Änderungsanträge wurden von der Koalition erneut abgelehnt.
Wir halten ein Landesvergabegesetz als Tariftreuegesetz und Instrument zur Förderung nachhaltiger Beschaffung im öffentlichen Dienst und öffentlich geförderter Projektträger nach wie vor für zwingend erforderlich. Das novellierte Vergabegesetz ist jedoch kein Durchbruch für eine umwelt- und sozialgerechtere Beschaffung der öffentlichen Hand. Die Schwächen des alten Gesetzes vor allem bei dessen Anwendung in den Kommunen werden nicht behoben, das bisherige für die Kommunen kaum handhabbare Überprüfungsverfahren wird nicht grundlegend vereinfacht. Deswegen haben wir im Ausschuss diese Gesetzesnovellierung abgelehnt.