Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Vorschläge für eine integrationsfreundlichere Ausgestaltung des rot-roten Landesaufnahmegesetzes gemacht, das nach der ersten Lesung im Plenum derzeit im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beraten wird. Das Gesetz soll die Aufnahme von Flüchtlingen, Spätaussiedlern und weiteren zugewanderten Personen und die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetz der Bundesebene durch Landkreise und kreisfreie Städte regeln.
In ihren Anträgen zum Gesetzentwurf schlägt die bündnisgrüne Fraktion unter anderem folgende Änderungen vor:
- Die Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften von Landkreisen und kreisfreien Städten soll 15 Monate nicht überschreiten.
- Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung sollen sich in städtebaulich integrierten Lagen befinden.
- Die Kapazität einer Gemeinschaftsunterkunft soll 100 Plätze nicht überschreiten. Um den Schutz der Privatsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten, sollen für sie abgeschlossene Wohnbereiche mit eigenen Küchenzeilen und Nasszellen zur Verfügung stehen.
- Die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Wohnungen und Wohnverbünden soll gegenüber der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften privilegiert werden. Konnte die Investitionspauschale für die Unterbringung von Flüchtlingen bislang nur für Gemeinschaftsunterkünfte verwendet werden, ist dies nun auch für Wohnungen möglich. Dies begrüßen wir, fordern jedoch, dass die Pauschale für Wohnungen und Wohnverbünde höher ausfällt als für Gemeinschaftsunterkünfte.
- Zur Vermeidung von Interessenkonflikten sollte der Träger der Migrationssozialarbeit nicht mit dem Betreiber der Unterkunft identisch sein.
Zu den Änderungsanträgen, die sie an diesem Mittwoch in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einbringen werde, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER:
„Kam es in den vergangenen Monaten vorrangig darauf an, die Aufnahme und Basisversorgung der Flüchtlinge sicherzustellen, geht es nun vordringlich darum, ihnen in Brandenburg eine Integrationsperspektive zu geben. Hierfür müssen auch im Landesaufnahmegesetz, das unter anderem die Verteilung der Flüchtlinge auf die Landkreise und ihre Unterbringung regelt, die richtigen Weichenstellungen erfolgen.
Mit unseren Änderungsanträgen wollen wir den sichtbaren Integrationsansatz des rot-roten Gesetzentwurfs stärken. Sie greifen Vorschläge und Kritikpunkte aus der Anhörung dazu am 10. Februar auf.
Unsere Vorschläge sind als Soll-Vorschriften formuliert. In Phasen plötzlich stark nach oben schnellender Flüchtlingszahlen bliebe Handlungsspielraum erhalten. Insgesamt ist durch sie aber eine normgebende Wirkung zu erwarten.“