Sehr geehrte Mitglieder der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen,
bis zum 31. Mai 2016 können Sie als Stadt bzw. Gemeinde den Antrag stellen, künftig zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu gehören. Wir Landtagsabgeordnete wollten damit nicht die Entscheidung auf die Kommunen abschieben. Unsere Entscheidung nahm die im Gesetzgebungsverfahren von Kommunen geäußerte Kritik auf, man sei in den Gemeinden und Städten nicht ausreichend in die Vorbereitung von Entscheidungen über das künftige Siedlungsgebiet einbezogen worden.
Deshalb enthielt das neue Sorben/Wenden-Gesetz nicht nur eine Liste der bisher zum Siedlungsgebiet gehörenden Gemeinden, sondern es wird über § 13c die Möglichkeit geschaffen, einen Beitritt zum Siedlungsgebiet beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu beantragen. Der Landtag hat sich bewusst für diesen Weg unter Einbeziehung der Kommunen entschieden. Städte und Gemeinden, in denen die niedersorbische Sprache heute noch gesprochen wird oder in denen sorbische/wendische Traditionen gepflegt werden, sollten so die Möglichkeit erhalten, sich die eigenen geschichtlichen Traditionen zu vergegenwärtigen, unter Einbeziehung der Einwohnerschaft diskutieren und dann ggf. einen Antrag auf Aufnahme ins Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden zu stellen.
Wir, Abgeordnete der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, möchten bei Ihnen für diesen Schritt werben.
Mit einem Antrag auf Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden könnte Ihre Gemeinde bzw. Ihre Stadt nicht nur den Willen dokumentieren, die verfassungsmäßigen Rechte der Angehörigen des sorbischen/wendischen Volkes zu schützen, sondern auch erklären, dass sie sich dafür einsetzen wird, den Reichtum sorbisch/wendischer Traditionen und Sprache für die örtliche Gemeinschaft noch stärker erlebbar zu machen.
Häufig zögern Gemeinden oder Städte, diesen Schritt zu gehen, weil sie vermuten, dass damit hohe Kostenbelastungen für den Stadt- oder Gemeindehaushalt verbunden sind. Dem ist aber nicht so. Zum einen gilt das Konnexitätsprinzip. Eine ganze Reihe von Aufgaben, wie etwa die Personalausstattung von Schulen, wird zudem ohnehin aus dem Landeshaushalt finanziert. Zudem hat der Landesgesetzgeber mit dem neuen Sorben/Wenden-Gesetz eine Kostenerstattungsregelung geschaffen - nach § 13 a gewährt das Land den Gemeinden im angestammten Siedlungsgebiet für den mit der Anwendung dieses Gesetzes verbundenen höheren Aufwand einen finanziellen Ausgleich. Erstattet wird der Verwaltungsaufwand, der durch die Verwendung der niedersorbischen Sprache (§ 8) entsteht und der Aufwand für die zweisprachige Beschriftung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, Straßen, Wegen, Plätzen, Brücken und Ortstafeln (§ 11).
Der finanzielle Aufwand für die Gemeinden, die neu zum Siedlungsgebiet hinzutreten, wird deshalb gering sein, der sichtbare Nutzen für die Gemeinden ist groß. Das zeigen die Erfahrungen der bisher 28 Gemeinden und Gemeindeteile, die zum Siedlungsgebiet gehören. Bitte fragen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen in den betreffenden Gemeinden. Nehmen Sie das Gesprächsangebot des Regionalverbandes Niederlausitz (domowina-cottbus@sorben.com oder 0355 48576432) oder des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag (serbskarada@gmx.de) an.
Gern stehen auch wir, die unterzeichnenden Abgeordneten des Landtages Brandenburg, und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Gespräche in Ihrer Gemeinde oder Stadt zur Verfügung.
Potsdam, im November 2015
Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE
Stefan Ludwig Fraktion DIE LINKE
Raik Nowak CDU-Fraktion
Wolfgang Roick SPD-Fraktion
Heide Schinowsky FRAKTION BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Anke Schwarze Fraktion DIE LINKE
Kerstin Kircheis SPD-Fraktion
Matthias Loehr Fraktion DIE LINKE
Dr. Martina Münch SPD-Fraktion
Benjamin Raschke FRAKTION BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Roswitha Schier CDU-Fraktion
Iris Schülzke BVB/FREIE WÄHLER Gruppe