Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will sogenannte Whistleblower, deren couragiertes Agieren von hohem öffentlichen Interesse ist, vor negativen Konsequenzen am Arbeitsplatz schützen und hat dazu eine parlamentarische Initiative eingebracht. Die Landesregierung wird darin aufgefordert, eine Richtlinie zu erlassen, die ein Anzeigerecht für Hinweisgeber regelt und sicher stellt, dass sie keine Benachteiligungen am Arbeitsplatz erfahren.
„Bei Whistleblowern denkt man meistens an durch Wikileaks aufgedeckte internationale Großskandale. Doch auch auf Landesebene können durch sie Missstände in Verwaltungen, Institutionen und Unternehmen aufgedeckt und so Gutes bewirkt werden. Ihr Agieren ist daher oft von hohem öffentlichem Interesse“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion BENJAMIN RASCHKE. „Solche Hinweisgeber werden jedoch oftmals nicht nur von Kollegen und Vorgesetzten gemobbt, ihnen drohen auch arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung. Hiervor wollen wir sie schützen.“
Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagene Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern soll für alle Arbeitnehmer in Behörden und Einrichtungen des Landes und der Landesbetriebe gelten. Der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel den Kommunen, Industrie- und Handelskammern und Universitäten, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, wird empfohlen, die Richtlinie anzuwenden.
Die Richtlinie sieht für Whistleblower ein dreistufig ausgestaltetes Anzeigerecht vor. Danach ist ein Hinweisgeber bei Anhaltspunkten auf einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten gehalten, sich zunächst an den Arbeitgeber zu wenden. Ist ihm dies nicht zuzumuten (weil z.B. davon auszugehen ist, dass eine innerbetriebliche Abhilfe nicht erfolgen wird) oder war ein Versuch dies zu tun erfolglos, darf er außerbetriebliche Stellen wie Polizei, Datenschutz- oder Antikorruptionsbeauftragte informieren. In besonders schweren Fällen soll es dem Hinweisgeber möglich sein, sich direkt an die Öffentlichkeit zu wenden. Die Richtlinie stellt zudem klar, dass jede Benachteiligung von Hinweisgebern, die sich an dieses Verfahren halten, zu unterlassen ist.
Für Hinweisgeber, die als Kommunal- und Landesbeamte der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, ist eine Ergänzung des Landesdisziplinarrechts vorgesehen. Disziplinarverfahren sollen eingestellt werden, wenn Hinweisgeber von ihrem dreistufigen Anzeigerecht Gebrauch machen.
Brandenburgs Landesregierung hat unlängst angekündigt, so genannte Whistleblower über eine Initiative zur Änderung des Bundesrechts besser schützen zu wollen. Dies ist zu begrüßen, reicht aus Sicht der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN allein jedoch nicht aus. Bestimmte Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern lassen sich nur oder einfacher auf Landesebene umsetzen.