Zentrale Funktion des Parlaments ist es, die Regierung zu kontrollieren. Dafür bedarf es einer gewissen Transparenz der Ministerien. Doch hier hapert es immer wieder. Wir haben einen Fall aufgegriffen, wo wir die Transparenz konkret verbessern möchten: bei den Geschäftsverteilungsplänen.
Hintergrund ist die bereits Ende 2017 geäußerte Kritik des Landesrechnungshofs an der unübersichtlichen Aufgabenzuordnung in vier Landesministerien. Klarheit schaffen hier eigentlich die sogenannten Geschäftsverteilungspläne, aus denen hervorgeht, welche*r Mitarbeiter*in für welche Aufgaben zuständig ist. Doch in den entsprechenden Plänen, u. a. des Justiz- und des Wissenschaftsministeriums, würde eine klare personelle und inhaltliche Zuordnung fehlen, lautete die Kritik des Rechnungshofs. Dieser Zustand erschwere die Wahrnehmung der Fach- und Rechtsaufsicht.
Wir haben die Kritik des Landesrechnungshofs zum Anlass für einen Antrag genommen. In diesem fordern wir, dass den Abgeordneten des Landtags aktuelle, vollständige und ungeschwärzte Geschäftsverteilungspläne sämtlicher Ministerien vorgelegt werden. Nur so ist eine wirksame parlamentarische Kontrolle der Exekutive möglich.