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Bild des Titels "Verfassungsschutz in Brandenburg". Foto: M. Altnau/Fraktion Foto: M. Altnau/Fraktion

Mehr V-Leute für den schlecht kontrollierten Verfassungsschutz?!

Rechtsextremistische „Vertrauensleute“ des Brandenburger Verfassungsschutzes haben mit Wissen der Nachrichtendienstbehörde zum Aufbau und Erhalt rechtsextremistischer Strukturen beigetragen. Das hat die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses ergeben. Und das verdeutlicht, dass Verfassungsschutzbehörden allzu oft nicht Teil der Lösung, sondern immer wieder Teil des Problems waren.

Nun liegt der Entwurf für ein neues brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz von SPD und DIE LINKE vor, in das eigentlich die Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss einfließen sollten. Hierbei geht es insbesondere um den höchst strittigen Einsatz von V-Leuten, die in Brandenburg künftig „Verdeckte Informationsgebende“ heißen sollen, und um die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes. Wir haben gegen den Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken.

Nicht nur, dass demnach die Anwerbung von Rechtsextremisten als „Informationsgebende“ auch dann erlaubt sein soll, wenn ihre überwiegende Lebensgrundlage auf Dauer von Geld- oder Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes abhängen würde. Auch die Instrumente der parlamentarischen Kontrolle fallen viel zu schwach aus. Darüber hinaus würde das Gesetz dem Verfassungsschutz den Einsatz neuer nachrichtendienstlicher Mittel erlauben, die uns viel zu weit gehen.

Die rot-rote Regierungskoalition dem Verfassungsschutz künftig die Anwerbung von Rechtsextremisten ermöglichen, sofern ihre „alleinige Lebensgrundlage“ nicht „auf Dauer“ von den Geld- oder Sachzuwendungen des Verfassungsschutzes abhängt.

>> Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE „Drittes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes“