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Gruppenstatus im Landtag: Nicht mit heißer Nadel stricken

Indem Christoph Schulze bei den diesjährigen Landtagswahlen im Wahlkreis Teltow-Fläming III das Direktmandat gewann, hebelte er die Fünfprozenthürde für die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen/Freie Wähler aus. So wurden die Freien Wähler gemäß ihres Zweitstimmenergebnisses berücksichtigt und zogen mit drei Abgeordneten in den Landtag ein: Schulze, Peter Vida und Iris Schülzke. Vor der Geschäftsordnung gelten die drei derzeit als fraktionslos. Denn: Fraktionen, mit vollen parlamentarischen Mitwirkungsrechten, bestehen aus mindestens vier Personen. Der ersten Landtagssitzung im Oktober lag daher Vidas Antrag vor, die Geschäftsordnung solle ab Dezember auch Gruppen von drei ParlamentarierInnen anerkennen und sie mit Rechten ähnlich einer Fraktion ausstatten. Es geht um parlamentarische Partizipationsmöglichkeiten wie die Länge der Redezeit im Plenum und auch um finanzielle Mittel. Obwohl die bündnisgrüne Fraktion dem Wunsch der Freien Wählern nach einem Gruppenstatus positiv gegenüber steht, war uns der im Antrag vorgeschlagene Zeitplan zu sehr mit der heißen Nadel gestrickt. Die Verleihung eines Gruppenstatus‘ durch die Geschäftsordnung des Landtages, ggf. verbunden mit Änderungen des Abgeordneten- oder Fraktionsgesetzes, setzt Maßstäbe und muss daher gut durchdacht sein. In ein oder zwei Sitzungen sind Rechte und Pflichten von Abgeordnetengruppen nicht mit der notwendigen Sorgfalt zu bestimmen. Für die Arbeit des Parlamentes ist es eine wichtige Frage, der wir uns zügig, aber gewissenhaft widmen müssen.

>> Zur Rede Ursula Nonnemachers zu den Anträgen „Anerkennung von Gruppen in der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg“ und „Das Parlament zum zentralen Ort der öffentlichen Debatte machen!“