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Klimaschutz verbindlich regeln, Chancen der ökologischen Modernisierung nutzen

Kraftwerk Jänschwalde

Unsere Fraktion hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Brandenburgs Klimaschutzziele und Umsetzungsschritte dahin auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Kern des Gesetzes sind verpflichtende Ziele für die Landesverwaltung, die damit ihrer Vorbildfunktion nachkommen soll, sowie ein unter breiter öffentlicher Beteiligung zu erstellender Klimaschutzplan mit Maßnahmen für zahlreiche gesellschaftliche Bereiche. Nach dem Gesetzentwurf soll die Landesverwaltung bis 2030 klimaneutral arbeiten. Die Treibhausgasemissionen in Brandenburg sollen bis 2020 um 52 Prozent gegenüber 1990 und bis 2050 um 90 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.*

Zwar hat sich Brandenburg in der Energiestrategie 2030 das Ziel gesetzt, die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2030 um 72 Prozent auf 25 Millionen Tonnen zu reduzieren. Statt sich diesem Ziel zu nähern, steigt der jährliche CO2-Ausstoß in Brandenburg seit 2009 jedoch wieder an; er betrug 2012 allein energiebedingt knapp 60 Millionen Tonnen. Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Ausstoß von 24,3 Tonnen CO2 hat Brandenburg deutschlandweit den schlechtesten Wert. Hauptursache des CO2-Ausstoßes ist die Braunkohleverstromung. Deshalb dürfen nach der Auskohlung der genehmigten Braunkohletagebaue keine neuen mehr aufgeschlossen werden, sagte MICHAEL JUNGCLAUS, energiepolitischer Sprecher der Fraktion. Der sozialverträgliche Braunkohleausstieg in der Lausitz müsse bereits jetzt vorbereitet werden.

„Wir befinden uns beim CO2-Ausstoß in Brandenburg heute ungefähr auf demselben Niveau wie 1995. Hier ist seitdem kein Fortschritt zu erkennen. Was nützen uns der Ausbau der erneuerbaren Energien und immer wieder neu aufgelegte Energiestrategien, wenn wir unseren Klimaschutzzielen nicht näher kommen?“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Die Landesverwaltung soll nach dem von seiner Fraktion vorgelegten „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Brandenburg“ verbindliche Einsparziele erreichen und andere öffentliche Stellen sollen Klimaschutzkonzepte aufstellen. Ein weiterer zentraler Baustein ist der Klimaschutzplan, der unter umfassender Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen sowie den kommunalen Spitzenverbänden aufgestellt und vom Landtag beschlossen werden soll. Im Klimaschutzplan sollen Förderprogramme, Beratungsinitiativen und sektorspezifische Zwischenziele mit den Akteuren aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft vereinbart werden. Dazu wird nach der Verabschiedung des Gesetzes ein Dialogprozess gestartet.

MICHAEL JUNGCLAUS verwies darauf, dass das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen und das grün-rot regierte Baden-Württemberg bereits ähnlich aufgebaute Klimaschutzgesetze verabschiedet haben. „In Baden-Württemberg wurde dieses Gesetz sogar von der oppositionellen CDU mitgetragen, die nicht im Verdacht stehen dürfte, Wirtschaftsinteressen zu vernachlässigen“, sagte er. Dort laufe derzeit das Beteiligungsverfahren, ein breiter Dialog mit Bürger- und Verbändetischen und der Möglichkeit, sich online einzubringen.

MICHAEL JUNGCLAUS sagte, dass ein ungebremstes Fortschreiten des Klimawandels weit höhere Kosten verursacht als Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung, wie Sir Nicolas Stern, der ehemalige Chefökonom der Weltbank, belegt habe. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung beziffert die Kosten, die Brandenburg mit dem fortschreitenden Klimawandel tragen muss, auf 40 Mrd. Euro. Brandenburg würde durch die Umsetzung ambitionierter Klimaschutzziele Schäden vermeiden und zudem wirtschaftlich profitieren: Einmal durch einen verringerten Ressourcenverbrauch, zum anderen durch die Entwicklung klimafreundlicher Produkte und Dienstleistungen, mit der Wettbewerbsvorteile einhergehen.

*Zum Vergleich: Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren.

Weitere Informationen:

Unser Gesetzentwurf (PDF-Datei)

Klimagasinventur Brandenburg 2012 (PDF-Datei)

Klimaschutzgesetz und Klimaschutzplanverfahren NRW

Klimaschutzgesetz und Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg