Der Ausbau der Erneuerbaren könnte bei uns bis zu 600 Kilometer neue Leitungen für das 380-Kilovolt-Netz und 1.500 Kilometer für das 110-kV-Netz notwendig machen. Dies bringt vermeidbare Konflikte mit sich. Wir hatten daher bereits 2010 einen Gesetzentwurf zur Erdverkabelung von Hochspannungsleitungen bis 110 kV und eine Teilverkabelung von Höchstspannungsleitungen (380 kV) in sensiblen Gebieten eingebracht. Damit wurde die Landesregierung auf Trab gebracht und im Bundesrat aktiv, gleichzeitig engagierte sich die grüne Bundestagsfraktion.
Mit Erfolg: Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass 110-kV-Hochspannungsleitungen grundsätzlich als Erdkabel zu realisieren sind. Dies gilt für alle geplanten 1.500 Kilometer Übertragungsleitungen in Brandenburg. Doch es gibt auch Schlupflöcher: Erdkabel dürfen nicht mehr als das 2,75-Fache einer Freileitung kosten. Außerdem können Freileitungen genehmigt werden, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Diese Lücken müssen geschlossen werden.
Unser Bemühen zur Teilverkabelung von Höchstspannungsleitungen hatte keinen Erfolg. Deren Erdverkabelung ist zwar prinzipiell möglich, aber technisch aufwendiger und teurer. Bisher scheiterten auch Initiativen, die kurz vor dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens stehende Uckermarkleitung als ein Pilotprojekt in das Energieleitungsausbaugesetz aufzunehmen, an der Bundesregierung. Wir bleiben dran.