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Vorrang für Erdkabel

Wenn es um den Neubau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen in Brandenburg geht, schlagen Bürgerinitiativen Alarm. Mit spektakulären Aktionen machen sie auf mögliche Gefahren aufmerksam. Niemand möchte in der Nähe der Leitungstrassen leben. Gerade wegen der Erhöhung des Stromanteils aus erneuerbaren Energien, der oft nicht in der Nähe des Erzeugungsortes verbraucht werden kann, ist der Ausbau des Stromnetzes in Brandenburg jedoch von großer Bedeutung. Welche Gefahren können von oberirdischen Freileitungen ausgehen und welche Möglichkeiten gibt es, den Netzausbau verträglicher zu gestalten?

Mögliche Gefahren durch oberirdische Leitungen

Im Umfeld der Leitungen treten starke elektrische Wechselfelder auf. Diese liegen zwar meist unter dem gesetzlichen Grenzwert, jedoch ist es nicht sicher, ob eine Dauerexposition unbedenklich ist. In einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien wurde eine Risikoerhöhung für bestimmte Krebserkrankungen, insbesondere bei der Leukämie bei Kindern, im Zusammenhang mit magnetischen Wechselfeldern beobachtet.

Freileitungen stellen außerdem eine sichtbare Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Besonders in landschaftlich reizvollen Regionen und Schutzgebieten werden Erholungswert und damit auch touristische Chancen eingeschränkt. NaturschützerInnen sind besorgt, weil viele Zugvögel nachts mit den Leitungen kollidieren und sterben.

Seit Jahren wird daher diskutiert, ob der Neubau von Leitungen in der Nähe von Siedlungen oder Erholungsgebieten durch Erdkabel anstelle von oberirdischen Leitungen erfolgen kann. Netzbetreiber behaupten oft, Erdkabel seien zu teuer und technisch aufwändig. Hierbei muss zwischen dem Hochspannungsnetz mit einer Spannung von 110 Kilovolt (kV) und dem Höchstspannungsnetz mit 380 kV unterschieden werden. Hochspannungsleitungen als Erdkabel zu verlegen ist technischer Standard, bei Höchstspannungsleitungen ist der technische Aufwand höher. Doch es gibt weltweit zahlreiche Beispiele von Leitungen bis zu 500 kV, die über viele Jahre problemlos in Betrieb sind.

Entwurf Erdkabelgesetz

Daher hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entwurf für ein Brandenburger Erdkabelgesetz erarbeitet und gemeinsam mit der FDP in den Landtag eingebracht. Danach soll für Hochspannungsleitungen die Erdverkabelung verbindlich vorgeschrieben werden, da diese technisch problemlos umzusetzen ist. Die Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen soll in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und in der Nähe von Wohnsiedlungen verbindlich sein. Bei der Trassenbestimmung sollen wertvolle Biotope, insbesondere sensible Moorgebiete, umgangen werden.

Die Erdverkabelung, die in der Ausführung zunächst teurer ist, rechnet sich bei steigenden Elektrizitätskosten aufgrund geringerer Leitungsverluste. Zudem werden klimaschädliche Immissionen bei der Energieerzeugung vermieden. Das Brandenburger Erdkabelgesetz würde somit für wesentlich mehr Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern für den notwendigen Ausbau des Hoch- und Höchstspannungsnetzes in Brandenburg sorgen.