Schon 2015 hat die Landtagsmehrheit die Landesregierung aufgefordert, das Gesetz zur Regionalplanung so zu ändern, dass kleine Kommunen in den Regionalversammlungen gestärkt werden. Das Regionalplanungsgesetz regelt beispielsweise das Verfahren bei der Ausweisung von Windenergie-Eignungflächen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nun vor. Künftig sollen alle amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände mit mindestens 5.000 EinwohnerInnen in der Regionalversammlung mit Stimmrecht vertreten sein.
Unsere Fraktion forderte die Landesregierung in einem Entschließungsantrag auf, ihre kontraproduktive Bundesratsinitiative für eine Abschaffung der Privilegierung der Windenergie nicht weiter zu verfolgen. Diese hätte nämlich zur Folge, dass die regionalen Planungsgemeinschaften nicht mehr für die Windenergieplanung zuständig sind.