Heute haben die Koalitionsfraktionen ihre Pläne für weitere Entlastungen für Familien vorgestellt. Kita- und Hortgebühren werden für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen deutlich gesenkt oder entfallen ganz. Konkret heißt das:
- Bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 35 000 Euro sind Kita und Hort komplett beitragsfrei.
- Bis zu einem Jahresnettoeinkommen von 55 000 Euro werden niedrigere Beiträge fällig.
- Die Änderungen greifen ab dem 1.1.2023.
Hintergrund
Im Rahmen des „Brandenburgpakets“ von 2 Mrd. Euro entfallen ab dem 1. Januar 2023 für Familien mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 € die Elternbeiträge für Kinder in Krippe, Kita und Hort. Dafür wird das Kitagesetz kurzfristig geändert. Gleichzeitig wird eine gesetzlich verbindliche, gestaffelte Deckelung für die Elternbeiträge differenziert nach Krippe, Kita und Hort für Nettoeinkommen bis 55.000 € eingeführt. Ab 55.000 € gelten die Beiträge wie bisher. Für die ausfallenden Elternbeiträge erhalten die Kommunen Pauschalen, die mit den kommunalen Spitzenverbänden vorab ausverhandelt wurden. Auch die Sozialverbände und der Kita-Elternbeirat waren in die Erarbeitung beteiligt.
In Zahlen
Ab dem 1.1.2023 entfallen Kita-Elternbeiträge bis zu einem Nettoeinkommen von 35.000 € komplett.
Ab 35.000,01 bis 55.000,- Euro netto werden die Kita-Elternbeiträge degressiv sozial gestaffelt.
Elternbeitrag Krippe:
- 35.000,01 - 40.000: 60 Euro
- 40.000,01 - 45.000: 100 Euro
- 45.000,01 - 50.000: 150 Euro
- 50.000,01 - 55.000: 210 Euro
Elternbeitrag Kindergarten:
- 35.000,01 - 40.000: 50 Euro
- 40.000,01 - 45.000: 90 Euro
- 45.000,01 - 50.000: 140 Euro
- 50.000,01 - 55.000: 200 Euro
Elternbeitrag Hort:
- 35.000,01 - 40.000: 40 Euro
- 40.000,01 - 45.000: 45 Euro
- 45.000,01 - 50.000: 55 Euro
- 50.000,01 - 55.000: 70 Euro
Unabhängig von dieser gezielten Entlastung der Eltern werden, wie von der Koalition schon länger vereinbart, ab dem 1. August 2023 die Elternbeiträge für das vorletzte Kitajahr und ab dem 1. August 2024 für das vorvorletzte Kitajahr abgeschafft.